{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2021-01-29", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0017-2021_2021-01-29.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_i_nr._0017-2021_vom_29._januar_2021.pdf", "Checksum": "3a8f45c7344d6bc4e0a6022a906d68ac"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0017/2021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 29.01.2021 BRGE I Nr. 0017/2021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 29.01.2021 BRGE I Nr. 0017/2021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 29.01.2021 BRGE I Nr. 0017/2021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "L\u00e4rmschutz. Erhebliche \u00dcberschreitung der Immissionsgrenzwerte. L\u00e4rmrechtliche Ausnahmebewilligung f\u00fcr ein Mehrfamilienhaus. | In dem von Nachbarn angestrengten Rekursverfahren war im Hauptpunkt die l\u00e4rmrechtliche Beurteilung sowie die Erteilung einer l\u00e4rmrechtlichen Ausnahmebewilligung f\u00fcr ein Mehrfamilienhaus strittig. Zum einen war diesbez\u00fcglich \u00fcber die kumulative Beurteilung von L\u00e4rmimmissionen (im Sinne einer energetischen Addition) aus unterschiedlichen Quellen (Strassenverkehr und Eisenbahn) zu befinden. Eine solche hat indes nur dann zu erfolgen, wenn verschiedene gleichartige L\u00e4rmimmissionen zur Beurteilung stehen, was f\u00fcr die vorliegend in Frage stehenden L\u00e4rmimmissionen nicht zutraf. Sodann war hinsichtlich der l\u00e4rmrechtlichen Auseinandersetzung zu beurteilen, ob eine Ausnahmebewilligung f\u00fcr das rekursgegenst\u00e4ndliche Bauvorhaben \u00fcberhaupt (noch) infrage kam, zumal der Alarmwert erreicht bzw. der anwendbare Immissionsgrenzwert von 50\u00a0dB (A) um bis zu 15\u00a0dB (A) \u00fcberschritten war, was als massive \u00dcberschreitung der anwendbaren Immissionsgrenzwerte einzustufen war. Die Ausnahmebewilligungsf\u00e4higkeit wurde bejaht. Angesichts der massiven \u00dcberschreitungen der Immissionsgrenzwerte war indes die Konzeption der Wohnungsgrundrisse dahingehend zu modifizieren, dass die K\u00fcchen in den Wohnungen (unter Ausnahme einer Wohnung) gegen\u00fcber den \u00fcbrigen Wohnr\u00e4umen abzuschirmen waren. Dies wurde nebenbestimmungsweise angeordnet. Der Rekurs war deshalb (sowie auch aufgrund einer \u00c4nderung einer Auflage in Bezug auf den Grenzabstand) teilweise gutzuheissen."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:43", "Checksum": "f407adf8990de51375847ba9a4d567a6"}