{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2024-05-03", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nr--0083-2024_2024-05-03.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_i_nr._0083_2024_vom_3._mai_2024.pdf", "Checksum": "0a9dd9a8d62ff662518a84cd4d42ac12"}, "Scrapedate": "2025-06-01", "Num": ["BRGE I Nr. 0083/2024"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 03.05.2024 BRGE I Nr. 0083/2024"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 03.05.2024 BRGE I Nr. 0083/2024"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 03.05.2024 BRGE I Nr. 0083/2024"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Festsetzung Planungszone \"Seeufer Wollishofen\" in Z\u00fcrich, Grundsatz der Planbest\u00e4ndigkeit | Die Baudirektion setzte auf Antrag des Stadtrats von Z\u00fcrich im Gebiet \"Seeufer Wollishofen\" eine Planungszone fest, die nebst st\u00e4dtischen Grundst\u00fccken private Grundst\u00fccke der KIBAG Immobilien AG umfasst. Anlass dazu gaben zwei Motionen des Gemeinderates. Die erste verlangte die Ausarbeitung einer Gebietsplanung rund um die Rote Fabrik, welche geeignet sei, die Bed\u00fcrfnisse der Stadtbev\u00f6lkerung nach Erholung, Freiraum und preisg\u00fcnstigem Wohnraum zu erf\u00fcllen. Die zweite forderte eine Umzonung des Gebiets in eine Freihaltezone sowie eine Industrie- und Gewerbezone mit dem Ziel, \u00a0dass nicht noch mehr Wohnungen erstellt w\u00fcrden, welche die Nutzung des Freiraums und die Kulturnutzung weiter einschr\u00e4nken k\u00f6nnten. In der Folge liess der Stadtrat den Masterplan \"Seeufer Wollishofen\" ausarbeiten. \u00a0 Gegen die Festsetzung der Planungszone erhob die private Grundeigent\u00fcmerin Rekurs. Sie stellt sich auf den Standpunkt, der Grundsatz der Planbest\u00e4ndigkeit werde verletzt und geht zutreffend davon aus, dass ihre Grundst\u00fccke gem\u00e4ss der Planungsabsicht des Stadtrats entweder aus- oder umgezont (Industrie/Gewerbe statt Wohn- und Gewerbezone, allenfalls Zone f\u00fcr \u00f6ffentliche Bauten) werden sollen. Das Baurekursgericht erwog, dass die Planungsabsicht, mit der die Festsetzung der Planungszone begr\u00fcndet werde, gegen den Grundsatz der Planbest\u00e4ndigkeit (Art. 21 Abs. 2 Raumplanungsgesetz [RPG]) verstosse. Die BZO der Stadt Z\u00fcrich sei letztmals mit der BZO 2016 (Teilinkraftsetzung auf den 1. November 2018) einer umfassenden Revision unterzogen worden. Seither h\u00e4tten sich die Verh\u00e4ltnisse nicht erheblich ge\u00e4ndert und das Bev\u00f6lkerungswachstum entspreche den damaligen Sch\u00e4tzungen. Es bestehe darum keine Notwendigkeit, die Nutzungsordnung der rekurrentischen Grundst\u00fccke anzupassen. Insbesondere hinsichtlich des vom Stadtrat vorgebrachten potenziellen, l\u00e4rmbedingten Nutzungskonflikts mit der Wohnnutzung auf den rekurrentischen Grundst\u00fccken hielt das Baurekursgericht fest, die Wohnnutzung sei in der Nutzungsordnung seit Jahrzehnten vorgesehen, ohne dass sich seither an den angrenzenden \u00f6ffentlichen Nutzungen oder an den l\u00e4rmrechtlichen Rahmenbedingungen etwas Erhebliches ge\u00e4ndert h\u00e4tte. Die Planungsabsicht beruhe somit einzig auf ge\u00e4nderten Anschauungen und Absichten des Gemeinderates als Planungsorgan. Diesen komme wegen der kurzen Dauer seit der letzten BZO-Revision ein entsprechend geringes Gewicht zu. Im Ergebnis hielt das Baurekursgericht fest, dass f\u00fcr die auf den rekurrentischen Grundst\u00fccken angestrebte, und mit der Planungszone sicherzustellende \u00c4nderung der Nutzungsordnung kein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse bestehe. Sie verstosse gegen den Grundsatz der Planbest\u00e4ndigkeit und sei damit von vornherein unzul\u00e4ssig. Folglich erweise sich auch die Festsetzung der Planungszone als unzul\u00e4ssig. Demgem\u00e4ss wurde die angefochtene Verf\u00fcgung der Baudirektion in Gutheissung des Rekurses aufgehoben."}], "ScrapyJob": "446973/69/1730", "Zeit UTC": "01.06.2025 03:48:48", "Checksum": "66d45943f4d34f7636f269717d4d8c06"}