{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2020-08-21", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-I-Nrn--0095-009_2020-08-21.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_brge_i_nrn._0095-0099-2020_vom_21._august_2020.pdf", "Checksum": "675c66c92c4a4a4012c8a99dc922b639"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE I Nrn. 0095-0099/2020"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 21.08.2020 BRGE I Nrn. 0095-0099/2020"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 21.08.2020 BRGE I Nrn. 0095-0099/2020"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 21.08.2020 BRGE I Nrn. 0095-0099/2020"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gestaltungsplanung f\u00fcr Seilbahn von Stettbach zum Zoo Z\u00fcrich (kantonaler Gestaltungsplan \u00abSeilbahn Stettbach-Zoo Z\u00fcrich\u00bb) | Zu beurteilen waren die vom Stadtrat D\u00fcbendorf sowie verschiedenen Privaten erhobenen Rekurse gegen den von der Baudirektion am 26. April 2019 festgesetzten kantonalen Gestaltungsplan \u00abSeilbahn Stettbach-Zoo Z\u00fcrich\u00bb. Der Gestaltungsplan betrifft die Stadtgebiete von Z\u00fcrich und D\u00fcbendorf. Die Rekurse gegen die Neufestsetzung \u2013 nach der R\u00fcckweisung mit Entscheid des Verwaltungsgerichts VB.2013.00722 vom 4.\u00a0September 2014 \u2013 wurden vom Baurekursgericht abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Grund f\u00fcr die Abweisung war \u2013 neben verschiedenen im Jahr 2014 bereits beurteilten Aspekten \u2013, dass die projektierte Anlage nach Massgabe eines eigens erstellten verkehrsplanerischen Gutachtens auf nachvollziehbaren \u00dcberlegungen hinsichtlich der Verlagerung der Anreise der Zoobesucherinnen und -besucher vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den \u00f6ffentlichen Verkehr (\u00d6V) beruht. Das Gutachten weist f\u00fcr das Jahr 2030 eine Modalsplitver\u00e4nderung zwischen 4,2\u00a0% und 4,5\u00a0% (verkehrsmittelbezogener Modalsplit) hin zum \u00d6V aus, welche diejenige von Alternativvarianten (eng getaktete Shuttlebusverbindung) \u00fcbersteigt. Zudem war aufgrund des Eintrags im kantonalen Richtplan von einem \u2013 politisch legitimierten \u2013 Konsens insofern auszugehen, als dass zwischen dem Zoo Z\u00fcrich und der \u00d6V-Plattform Stettbach eine \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche und zum Z\u00fcrcher Nahverkehrssystem geh\u00f6rende Seilbahnverbindung geschaffen werden soll. Demgegen\u00fcber hatten die Interessen am Natur- und Landschaftsschutz, insbesondere am ungeschm\u00e4lerten Erhalt des Sagentobels (im Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte von \u00fcberkommunaler Bedeutung sowie teilweise im Inventar der Waldstandorte von naturkundlicher Bedeutung [WNB] verzeichnet), zur\u00fcckzutreten. Eine wesentliche Beeintr\u00e4chtigung des ISOS-Objekts Wohnkolonie \u00abIm Kl\u00f6sterli\u00bb war zu verneinen. Nicht entgegen standen der Gestaltungsplanung sodann die \u2013 im Richtplaneintrag ebenfalls erw\u00e4hnten \u2013 Bedenken bez\u00fcglich der verkehrlichen Mehrbelastung der Bev\u00f6lkerung von Stettbach. Das Projekt weist als \u00abflankierende Massnahme\u00bb zus\u00e4tzlich ein in den Bestimmungen des Gestaltungsplans verankertes Verkehrs-, Massnahmen- und Monitoringkonzept aus. Eine Mehrbelastung w\u00fcrde damit, soweit \u00fcberhaupt zu erwarten, abgemildert. Der Entscheid fiel nicht einstimmig; es wurde ein Minderheitsantrag (\u00a7 18 Abs. 5 OV BRG) gestellt. Dessen Begr\u00fcndung kann dem nachfolgend verlinkten Entscheidauszug entnommen werden."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:49", "Checksum": "d96adc2b26fb14608a60f0f49faf9b4a"}