{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2021-02-16", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-II-Nr--0021-202_2021-02-16.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_ii_nr._0021-2021_vom_16._februar_2021.pdf", "Checksum": "80c9d957858234259a0530169969a62e"}, "Scrapedate": "2026-04-18", "Num": ["BRGE II Nr. 0021/2021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 16.02.2021 BRGE II Nr. 0021/2021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 16.02.2021 BRGE II Nr. 0021/2021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 16.02.2021 BRGE II Nr. 0021/2021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Inanspruchnahme von Drittgrundst\u00fccken. Baustellenzufahrt. Hammerschlagsrecht. | Zu beurteilen war die Abweisung des Gesuchs um Erteilung eines Hammerschlagsrechts, womit f\u00fcr die Bauarbeiten f\u00fcr einen Aussenpool auf dem betroffenen Baugrundst\u00fcck das Befahren einer nicht unmittelbar daran anstossenden Parzelle h\u00e4tte erm\u00f6glicht werden sollen. Das Baugrundst\u00fcck verf\u00fcgte nur in tats\u00e4chlicher Hinsicht \u00fcber eine Zufahrt. Es fehlte an einer Dienstbarkeit zulasten der erw\u00e4hnten weiter entfernten, d.h. nicht direkt an das Baugrundst\u00fcck anstossenden Parzelle. Im Entscheid wurde festgehalten, dass sich das Hammerschlagrecht grunds\u00e4tzlich auf direkt benachbarte Grundst\u00fccke beschr\u00e4nkt und keinen Ersatz f\u00fcr fehlende Dienstbarkeiten zulasten weiter entfernter Parzellen bietet, solange die Baustelle auch anderweitig erreichbar ist. Die Baustelle war vorliegend auch ohne Benutzung der Zufahrt erreichbar und das Material f\u00fcr die Fertigstellung des bereits gr\u00f6sstenteils erstellten Aussenpools durch einen Kran lieferbar. Die Situation rechtfertigte somit auch keine ausnahmsweise Ausweitung des Hammerschlagsrechts auf alle zur Zufahrt ben\u00f6tigten Parzellen."}], "ScrapyJob": "446973/69/2062", "Zeit UTC": "18.04.2026 23:02:20", "Checksum": "1364c18117ab66bce91fabf471bebd97"}