{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2022-03-01", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-II-Nr--0035-202_2022-03-01.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_ii_nr._0035_2022_verzicht_auf_unterschutzstellung.pdf", "Checksum": "3da531d0545693e35ed3c57cc75d6a33"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE II Nr. 0035/2022"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 01.03.2022 BRGE II Nr. 0035/2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 01.03.2022 BRGE II Nr. 0035/2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 01.03.2022 BRGE II Nr. 0035/2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sachverhaltsfeststellung f\u00fcr Schutzentscheid. Unvollst\u00e4ndiges Gutachten ca. Parteigutachten. Einholung einer Oberexpertise. | Angefochten war die Nichtunterschutzstellung eines Restaurants und Wohnhauses. In einem vorangehenden Rekursverfahren betreffend eine Baubewilligung (Abbruch und Neubau) war festgestellt worden, dass eine Schutzw\u00fcrdigkeit des Geb\u00e4udes jedenfalls nicht ausgeschlossen worden war. Die zust\u00e4ndige Gemeindebeh\u00f6rde gab in der Folge bei der Kantonalen Denkmalpflegekommission (KDK) ein Gutachten zur Schutzw\u00fcrdigkeit in Auftrag, gest\u00fctzt auf welches sie das Objekt aus dem Schutz entliess. Gegen diesen negativen Schutzentscheid wurde vom Rekurrenten im vorliegenden Verfahren geltend gemacht, dass er auf unzureichenden Grundlagen beruhe. Diesbez\u00fcglich verwies der Rekurrent auf ein eigens angefertigtes Parteigutachten. In der Beurteilung erwies sich das Gutachten der KDK als unvollst\u00e4ndig bzw. l\u00fcckenhaft. Das Gutachten der KDK und das Parteigutachten widersprachen sich sodann in wesentlichen Punkten. Angesichts des Fehlens der notwendigen Entscheidgrundlagen war der Rekurs gutzuheissen und die Sache zur erg\u00e4nzenden Sachverhaltsfeststellung in Form der Einholung einer Oberexpertise an die zust\u00e4ndige Gemeindebeh\u00f6rde zur\u00fcckzuweisen. Im Rahmen der Oberexpertise werden einerseits die L\u00fccken in der Begutachtung durch die KDK zu f\u00fcllen sein. Andererseits werden die Gutachten der KDK sowie das Parteigutachten auf ihre inhaltliche Konsistenz zu untersuchen und die Feststellungen gegeneinander abzuw\u00e4gen sein."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:47", "Checksum": "381216cf54cce35bc7bbbe5f45e63d29"}