{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2022-05-24", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-II-Nr--0119-202_2022-05-24.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_ii_nr._119_2022_vom_24._mai_2022_keine_grds_legitimation_zvh_n._pbg_204_i.pdf", "Checksum": "80a596aaef0dbff7a6749c3a6f687f40"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE II Nr. 0119/2022"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 24.05.2022 BRGE II Nr. 0119/2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 24.05.2022 BRGE II Nr. 0119/2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 24.05.2022 BRGE II Nr. 0119/2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Natur- und Heimatschutz. Verbandsbeschwerde. Legitimation bei nicht inventarisierten Objekten im Gemeindebesitz. | Der Z\u00fcrcher Heimatschutz ZVH machte die Schutzw\u00fcrdigkeit eines Geb\u00e4udes geltend, welches gem\u00e4ss der angefochtenen Baubewilligung zum Abbruch vorgesehen ist. Das Geb\u00e4ude sei zwar nicht inventarisiert, befinde sich jedoch im Gemeindebesitz. Die Legitimation ergebe sich aus der Selbstbindung der Gemeinde (\u00a7 204 Abs. 1 PBG), wonach Geb\u00e4ude im Besitz der \u00f6ffentlichen Hand als provisorisch gesch\u00fctzt gelten w\u00fcrden, wie wenn sie inventarisiert w\u00e4ren. Die Verbandsbeschwerde kommt grunds\u00e4tzlich nur dort zum Zug, wo die angefochtene Anordnung ein bereits f\u00f6rmlich erfasstes oder zumindest schon inventarisiertes Schutzobjekt betrifft. Die Voraussetzungen, bei denen nach der Rechtsprechung vom Erfordernis des Inventareintrags abgesehen werden kann, waren nicht gegeben. Die Selbstbindung greift nur bei Schutzobjekten und bedeutet nicht, dass alle im Eigentum von Gemeinden etc. befindlichen Geb\u00e4ude als (potenzielle) Schutzobjekte gelten und wie inventarisierte Objekte zu behandeln w\u00e4ren. Mithin ist die Legitimation von Verb\u00e4nden im Sinne von \u00a7 338b Abs. 1 lit. a PBG nicht schon dann gegeben, wenn sich das betreffende Objekt im Eigentum des Gemeinwesens befindet. Auf den Rekurs wurde daher nicht eingetreten."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:08:00", "Checksum": "5b15322806612f87d154727a9c51b39c"}