{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2022-01-18", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-II-Nrn--0001-00_2022-01-18.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_ii_nr._0001_und_0002_2022_vom_18._januar_2022_genehmigung_schutzvertrag.pdf", "Checksum": "ab201796e5eaf9f0c71b290195cc66e3"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE II Nrn. 0001-0002/2022"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 18.01.2022 BRGE II Nrn. 0001-0002/2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 18.01.2022 BRGE II Nrn. 0001-0002/2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 18.01.2022 BRGE II Nrn. 0001-0002/2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Natur- und Heimatschutz. Genehmigung Schutzvertrag und Reduktion Schutz-umfang f\u00fcr Erstellung EFH im gesch\u00fctzten Garten | Im Garten eines Schutzobjektes \u2013 Villa mit Umschwung \u2013 plante die Bauherrschaft die Erstellung eines Einfamilienhauses. Die Vorinstanz reduzierte den Schutzumfang der bestehenden und nach wie vor g\u00fcltigen Schutzverf\u00fcgung aus dem Jahre 2000 mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag mit der Grundeigent\u00fcmerschaft. Die Neubeurteilung einer Unterschutzstellung kann gerechtfertigt sein, wenn sich die Verh\u00e4ltnisse zwischenzeitlich stark ver\u00e4ndert haben. Nach Auffassung des Baurekursgerichts war allein das Verstreichen eines langen Zeithorizonts kein Indiz daf\u00fcr. Die im Raum stehende materielle Enteignung und die damit zusammenh\u00e4ngenden finanziellen Folgen f\u00fcr das Gemeinwesen \u2013 es ist ein diesbez\u00fcgliches Verfahren bei der Sch\u00e4tzungskommission h\u00e4ngig \u2013 waren sodann bereits im Rahmen den die bestehende Unterschutzstellung betreffenden Rechtsmittelverfahren in die \u00dcberpr\u00fcfung miteinbezogen worden und waren somit bereits gerichtlich beurteilt und entschieden worden, so dass auch diese Umst\u00e4nde keine Anpassung des Schutzumfanges rechtfertigten. Das Baurekursgericht verneinte das Vorliegen stark ver\u00e4nderter Verh\u00e4ltnisse und hob den angefochtenen Beschluss auf."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:08:00", "Checksum": "3e314ff1608015660f03a466d681db9d"}