{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2022-10-04", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-II-Nrn--0191-01_2022-10-04.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_r2.2022.00091.pdf", "Checksum": "47be092fe36547d3d8b9a0acc28aa3d8"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE II Nrn. 0191-0192/2022"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 04.10.2022 BRGE II Nrn. 0191-0192/2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 04.10.2022 BRGE II Nrn. 0191-0192/2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 04.10.2022 BRGE II Nrn. 0191-0192/2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strassen- und Wegabstand, Abgrenzung von Strasse und Weg | Unter Strasse im Sinne von \u00a7 265 PBG wird eine vornehmlich dem Fahrzeugverkehr dienende und entsprechend ausgestaltete Verkehrsanlage verstanden. Demgegen\u00fcber ist ein Weg eine Anlage, die prim\u00e4r dem Fussg\u00e4nger- und Radfahrerverkehr dient und nur wenig Motorfahrzeugverkehr aufzunehmen hat. Unter diesem Gesichtswinkel dienten bisher die (nicht mehr in Kraft stehenden) Zugangsnormalien (ZN) als Richtlinien. Demgem\u00e4ss galt die Zugangsart \"Zufahrtsweg\" f\u00fcr die Erschliessung von bis zu 10 Wohneinheiten. Mit Erlass der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) wurde der Anwendungsbereich f\u00fcr Zufahrtswege bis auf 50 Wohneinheiten erweitert. Das Baurekursgericht erwog, mit dieser drastischen Erh\u00f6hung k\u00f6nne f\u00fcr die Abgrenzung von Strasse und Weg im Sinne von \u00a7 265 PBG nicht mehr auf die Zugangsart \"Zufahrtsweg\" gem\u00e4ss VErV abgestellt werden. Es sei an der konstanten Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs \"Weg\" in \u00a7 265 Abs. 1 PBG festzuhalten, wonach ein Weg eine Anlage darstelle, die prim\u00e4r dem Fussg\u00e4nger- und Radfahrerverkehr diene und nur wenig Motorfahrzeugverkehr aufzunehmen habe. Somit war im streitbetroffenen Fall gegen\u00fcber einer Strasse, die k\u00fcnftig bis zu 18 Wohneinheiten erschliesst, der Strassen- und nicht bloss der Wegabstand einzuhalten."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:53", "Checksum": "52cecd5f86bc5684de4d0db06365404a"}