{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2021-07-14", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-III-Nr--0091-20_2021-07-14.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_iii_nr._0091-2021_vom_14._juli_2021.pdf", "Checksum": "1fd732a795647e96993c0cc6cbae2a4a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE III Nr. 0091/2021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 14.07.2021 BRGE III Nr. 0091/2021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 14.07.2021 BRGE III Nr. 0091/2021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 14.07.2021 BRGE III Nr. 0091/2021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mobilfunk-Antennenanlage. Anpassung des Betriebs von nach dem \"worst-case\"-Szenario beurteilten adaptiven Antennen. Bewilligungspflicht. | Strittig war eine nach dem \"worst-case\"-Szenario beurteilte Mobilfunk-Antennenanlage mit adaptiven Antennen. Von den Rekurrierenden wurde die Frage aufgeworfen, ob bei einer k\u00fcnftigen Anpassung der dergestalt beurteilten Anlage an den Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NISV vom 23. Februar 2021 des BAFU auf ein neues Baugesuch verzichtet werden d\u00fcrfe. Eine solche Anpassung bedeutet im Wesentlichen eine Erh\u00f6hung der maximalen Sendeleistung unter Anwendung eines Korrekturfaktors. Diese Frage wurde im vorliegenden Entscheid verneint. Entgegen der entsprechenden \u00dcbergangsregelung im Nachtrag bedeutet die Erh\u00f6hung der maximalen Sendeleistung eine \u00c4nderung der bestehenden Anlage; dies selbst dann, wenn die um den Korrekturfaktor rechnerisch reduzierte Sendeleistung nicht \u00fcber den bislang bewilligten H\u00f6chstwert hinausgeht. Die Einhaltung der Grenzwerte der ge\u00e4nderten Anlage ist anhand des aktualisierten Standortdatenblattes in einem Baubewilligungsverfahren zu pr\u00fcfen und es ist dar\u00fcber in einem baurechtlichen Entscheid zu befinden. Zur Erhaltung des rechtm\u00e4ssigen Zustands war der angefochtene Bauentscheid mit einer entsprechenden Auflage zu erg\u00e4nzen. Dies (sowie die Anordnung einer weiteren Auflage) f\u00fchrten zur teilweisen Gutheissung des Rekurses."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:44", "Checksum": "7447874ec270681bac97cbe220612db4"}