{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2018-09-19", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-III-Nr--0117-20_2018-09-19.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_iii_nr._0117-2018_vom_19._september_2018.pdf", "Checksum": "a14906a760ca3f0f1f23791eebaa9499"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE III Nr. 0117/2018"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 19.09.2018 BRGE III Nr. 0117/2018"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 19.09.2018 BRGE III Nr. 0117/2018"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 19.09.2018 BRGE III Nr. 0117/2018"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ersatzbaute in einer Kernzone und in der Umgebung von Objekten des Denkmalschutzes. Ungen\u00fcgende Einordnung und Gestaltung. Unzul\u00e4ssige Nebenbestimmung in der angefochtenen Baubewilligung. | Strittig\u00a0war die Erstellung eines Wohn- und Gesch\u00e4ftshauses, welches einen bestehenden Geb\u00e4udekomplex in einer Kernzone ersetzen soll. Die kommunale Baubeh\u00f6rde bewilligte\u00a0eine Ersatzbaute,\u00a0die\u00a0mit ihrer architektonischen\u00a0Gestaltung die bestehende Bausubstanz und \u00dcberbauungsstruktur in der Umgebung\u00a0massiv kontrastiert. Das Baurekursgericht kam zum Schluss, das Bauvorhaben ordne sich unzureichend ist die bauliche Umgebung ein, widerspreche den massgebenden Kernzonenvorschriften und nehme zu wenig R\u00fccksicht auf mehrere Denkmalschutzobjekte in der n\u00e4heren Umgebung. Im Weiteren war die Baubewilligung auch deshalb aufzuheben, weil die Materialisierung und Farbgebung der Fassaden und des Daches in der strittigen Baubewilligung offengelassen wurde. Statt dessen wurde die Bauherrschaft gest\u00fctzt auf \u00a7 321 Abs. 1 PBG nebenbestimmungsweise verpflichtet, erst im Nachhinein\u00a0konkrete Gestaltungsvorschl\u00e4ge einzureichen und bewilligen zu lassen. Damit\u00a0war das definitive Erscheinungsbild der geplanten Baute\u00a0im Zeitpunkt der Bewilligungserteilung\u00a0gar nicht absch\u00e4tzbar, und\u00a0dies in einem heiklen ortsbaulichen Umfeld an exponierter Lage sowie in der\u00a0Umgebung mehrerer Schutzobjekte. Gutheissung des Nachbarrekurses."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:04:57", "Checksum": "db177e2bd4f3e2821bb6a8a0bc961954"}