{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2021-12-15", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-III-Nr--0206-20_2021-12-15.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_iii_nr.0206_2021_vom_15._dezember_2021.pdf", "Checksum": "707fe8c73f870a87c6312b39f3de5b72"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE III Nr. 0206/2021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 15.12.2021 BRGE III Nr. 0206/2021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 15.12.2021 BRGE III Nr. 0206/2021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 15.12.2021 BRGE III Nr. 0206/2021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verbandsbeschwerderecht betreffend eines nicht inventarisierten Objektes aufgrund einer vermuteten potentiell hochgradigen Schutzw\u00fcrdigkeit | Im Rahmen eines Rekursverfahrens gegen eine Baubewilligung beantragte der rekurrierende ZVH die Durchf\u00fchrung eines Unterschutzstellungsverfahrens trotz fehlender Inventarisierung. Das Baurekursgericht kam zum Schluss, dass die Liste der Ausnahmegr\u00fcnde f\u00fcr die Annahme der Legitimation des Verbandes nicht als abschliessend zu betrachten ist. Beim streitbetroffenen Objekt ergab sich, dass aufgrund des vom rekurrierenden Verband eingereichten Gutachtens sowie aufgrund der Feststellungen am Augenschein eine vermutete potentiell hochgradige Schutzw\u00fcrdigkeit vorlag. Diese begr\u00fcndete Vermutung einer potentiell hochgradigen Schutzw\u00fcrdigkeit des streitbetroffenen Objekts, welche eine Inventarisation gerechtfertigt h\u00e4tte, muss nach Auffassung des Gerichts dem Verband ebenfalls Zugang zum Verfahren verschaffen k\u00f6nnen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass potentiell sehr wichtige Objekte, wenn die Gemeinde die vermutete Schutzw\u00fcrdigkeit nicht von sich aus anerkennen will, ohne n\u00e4here Pr\u00fcfung vernichtet werden. Dies insbesondere auch aus dem Grund, da solche Objekte in der Regel nur von Fachleuten erkannt werden und nicht von privaten Nachbarn, denen eine weitergehende Legitimationsbefugnis zukommen w\u00fcrde. Um eine ausufernde Aus\u00fcbung des Verbandsbeschwerderechts zu unterbinden, ist indes vorauszusetzen, dass sich die Legitimation auf potentiell hochgradige Schutzobjekte beschr\u00e4nkt und zudem die vermutete hohe Schutzw\u00fcrdigkeit glaubhaft dargetan werden muss. Dies f\u00fchrte im Ergebnis dazu, dass auf den Rekurs einzutreten und die Baubewilligung aufzuheben war. Der Rekurs war demzufolge teilweise gutzuheissen."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:46", "Checksum": "522d8531cfc0f97a59f33e581eac0727"}