{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2016-12-21", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-III-Nr--0268-20_2016-12-21.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_iii_nr._0268-2016_vom_21._dezember_2016.pdf", "Checksum": "a6c7ec5c8006b6c337c32fa5ffa68179"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE III Nr. 0268/2016"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 21.12.2016 BRGE III Nr. 0268/2016"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 21.12.2016 BRGE III Nr. 0268/2016"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 21.12.2016 BRGE III Nr. 0268/2016"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Areal\u00fcberbauung. Einheit der Baueingabe und der Baubewilligung. | Die kommunale Baubeh\u00f6rde hatte eine Areal\u00fcberbauung gest\u00fctzt auf zwei Baueingaben in zwei Teilen in einem zeitlichen Abstand von vier Monaten bewilligt, wogegen jeweils zahlreiche Nachbarn rekurrierten. Erst aus der zweiten Baubewilligung wurde letztlich klar, dass es sich beim gesamten Bauvorhaben um eine einzige Areal\u00fcberbauung handelt. Ein Areal\u00fcberbauungsvorhaben ist samt seiner Umgebungsgestaltung von Gesetzes wegen in einem einzigen und einheitlichen Baubewilligungsverfahren zu pr\u00fcfen. Andernfalls entst\u00fcnden den Nachbarn nicht leicht wiedergutzumachende Nachteile. Bei getrennten Baubewilligungsverfahren k\u00f6nnen sich die Nachbarn \u00fcber das Gesamtprojekt nur l\u00fcckenhaft orientieren, was ihnen eine genaue Beurteilung der Auswirkungen des Bauvorhabens auf ihre Grundst\u00fccke verunm\u00f6glichen oder zumindest erheblich erschweren w\u00fcrde. Ferner k\u00f6nnte der Entscheid \u00fcber die baurechtliche Bewilligung bei einer etappenweisen \u00dcberpr\u00fcfung anders ausfallen als bei einer einheitlichen und gesamthaften Beurteilung des Bauvorhabens. Gutheissung des Nachbarrekurses und Aufhebung der 1. Baubewilligung."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:05:01", "Checksum": "cd7844dfd3fe4e35b094b8e5153e8149"}