{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2026-03-04", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-III-Nrn--0034-0_2026-03-04.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_r3.2025.104_108.pdf", "Checksum": "eecafef4322fea3aedd475f9d1f0dfd3"}, "Scrapedate": "2026-04-23", "Num": ["BRGE III Nrn. 0034-0035/2026"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 04.03.2026 BRGE III Nrn. 0034-0035/2026"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 04.03.2026 BRGE III Nrn. 0034-0035/2026"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 04.03.2026 BRGE III Nrn. 0034-0035/2026"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verweigerung der Anordnung einer einer Temporeduktion auf 30 km/h | Zu beurteilen waren zwei Rekurse, die sich (zur Hauptsache) gegen die Verweigerung der Anordnung einer Temporeduktion auf 30 km/h auf einer Staatsstrasse durch die Kantonspolizei im Rahmen einer (koordiniert zusammen mit der Baudirektion durchgef\u00fchrten) Strassenl\u00e4rmsanierung richteten. Das Baurekursgericht kam zum Schluss, dass zur \u2013 seitens der Vorinstanzen geltend gemachten \u2013 Unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit einer der L\u00e4rmsanierung dienenden Temporeduktion lediglich (vorliegend nicht ersichtliche) Interessen f\u00fchren k\u00f6nnten, die durch eine Temporeduktion gegebenenfalls beeintr\u00e4chtigt werden (nicht aber das blosse Fehlen weiterer f\u00fcr die Reduktion sprechender Aspekte). Spezifisch den (negativen) Aspekt m\u00f6glicher Verlagerungseffekte betreffend h\u00e4lt der Entscheid fest, dass solche nur insoweit zu ber\u00fccksichtigen sind, als sie sich bei isolierter Betrachtung der konkret strittigen Temporeduktion ergeben; nicht miteinzubeziehen sind demgegen\u00fcber Effekte, die sich erst ergeben w\u00fcrden, wenn im Sinne einer aggregierten Betrachtung auf die Pr\u00e4judizwirkung der strittigen Temporeduktion f\u00fcr entsprechende Reduktionen auf anderen Strassenabschnitten abgestellt wird. In teilweiser Gutheissung der Rekurse wurde die Verf\u00fcgung der Kantonspolizei aufgehoben und die Sache zur Anordnung einer entsprechenden Geschwindigkeitsreduktion an die Kantonspolizei zur\u00fcckgewiesen."}], "ScrapyJob": "446973/69/2067", "Zeit UTC": "23.04.2026 03:25:42", "Checksum": "040da126602f32426143e3ced5a137a2"}