{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2022-06-29", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-III-Nrn--0108-0_2022-06-29.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_iii_nrn._0108-0109_2022_vom_29._juni_2022_ne_oeffentlicher_gestaltungsplan.pdf", "Checksum": "45c015708a050f6af9e0de065d0c7711"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE III Nrn. 0108-0109/2022"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 29.06.2022 BRGE III Nrn. 0108-0109/2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 29.06.2022 BRGE III Nrn. 0108-0109/2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 29.06.2022 BRGE III Nrn. 0108-0109/2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vorlage zum Erlass eines \u00f6ffentlichen Gestaltungsplans. Anfechtbarkeit. | Mit Rekursen angefochten wurde ein Beschluss des Stadtrats (Exekutive) \u00fcber eine Vorlage zum Erlass eines \u00f6ffentlichen Gestaltungsplans zuhanden des kommunalen Parlaments (Legislative). Zuvor war der Bezirksrat auf die erhobenen Rekurse nicht eingetreten und \u00fcberwies die Rekurse zust\u00e4ndigkeitshalber an das Baurekursgericht. Das Baurekursgericht hielt fest, dass das Vorliegen eines Genehmigungsentscheids (der Baudirektion; \u00a7 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes [PBG]) Voraussetzung f\u00fcr die Anfechtbarkeit bzw. das Eintreten auf Rekurse gegen nutzungsplanerische Festsetzungen (u.a. einen Gestaltungsplan) bildet. Entsprechend war auf die erhobenen Rekurse nicht einzutreten. Nicht einzutreten war auf die erhobenen Rekurse ferner deshalb, weil die eigentliche Festsetzung des Gestaltungsplans \u00fcberhaupt erst durch das kommunale Parlament (Legislative) erfolgen wird. Entsprechend fehlte es f\u00fcr die Rekurse an einem Anfechtungsobjekt. Der blosse Beschluss der Exekutive \u00fcber eine (politische) Vorlage zuhanden des Parlaments oder der Stimmberechtigten ist beim Baurekursgericht nicht anfechtbar. Entsprechend kann vor dem wirksamen Erlass (und der Genehmigung) eines Nutzungsplans auch keine Verletzung von \u00a7 7 PBG (Mitwirkungsrechte der \u00d6ffentlichkeit) geltend gemacht werden."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:52", "Checksum": "ea3d03a184b864352d5f22090bbe9fd6"}