{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2019-09-18", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-III-Nrn--0122-0_2019-09-18.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_iii_nrn._0122_und_0123-2019_vom_18._september_2019.pdf", "Checksum": "d7587f391ec4354c051c600b361073d5"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE III Nrn. 0122-0123/2019"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 18.09.2019 BRGE III Nrn. 0122-0123/2019"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 18.09.2019 BRGE III Nrn. 0122-0123/2019"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 18.09.2019 BRGE III Nrn. 0122-0123/2019"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bauen ausserhalb der Bauzone. Campingplatz. Spielplatz mit Seilbahn und Reifenschaukel in Landwirtschaftszone. Nachtr\u00e4gliches Baubewilligungsverfahren. Verwirkungsfrist von 30 Jahren. | Die Rekurrierenden betreiben einen Campingplatz auf einem Bauernhof. Im Gestaltungsplan- und Erholungszonenperimeter befindet sich das eigentliche Campingareal mit den Infrastrukturbauten, den Abstellpl\u00e4tzen sowie den Bereichen f\u00fcr die Wohnwagen und Zelte. Ausserhalb dieses Perimeters errichteten die Rekurrierenden in der Landwirtschaftszone eigenm\u00e4chtig eine Spielwiese, welche f\u00fcr Ponyreiten und Kleintiere genutzt wird und mit einer 150 m langen Seilbahn, einer Reifenschaukel und einem Spielplatz mit diversen Ger\u00e4ten ausgestattet ist. Ferner sind heute verschiedene Stellpl\u00e4tze ausserhalb des Gestaltungsplanperimeters situiert und wurden entlang der Zufahrtsstrasse weitere Besucherabstellpl\u00e4tze angeordnet. Sodann haben einzelne Campierende auf dem Areal ihren Wohnsitz angemeldet. Die Rekurrierenden wehrten sich gegen die Durchf\u00fchrung eines nachtr\u00e4glichen Baubewilligungsverfahrens Das Baurekursgericht wies die Rekurse ab. Es lag im Ermessen der Baubeh\u00f6rde, f\u00fcr die rekursbetroffenen Bauten und Anlagen sowie Nutzungen ein Baugesuch zu verlangen."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:05:35", "Checksum": "dc7353b6bbb0b96d33f7efdfa26e1896"}