{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2025-01-23", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-IV-Nr--0008-202_2025-01-23.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_r4.2024.00145.pdf", "Checksum": "2a5685bf247e949167f03e3426bd3219"}, "Scrapedate": "2025-06-01", "Num": ["BRGE IV Nr. 0008/2025"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 23.01.2025 BRGE IV Nr. 0008/2025"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 23.01.2025 BRGE IV Nr. 0008/2025"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 23.01.2025 BRGE IV Nr. 0008/2025"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Rechtsverweigerungsrekurs betreffend Baustopp | Der Z\u00fcrcher Heimatschutz ZVH stellte fest, dass bei einem potentiellen Schutzobjekt Abbrucharbeiten im Gange waren. Er erhob Rekurs wegen Rechtsverweigerung, d.h. Weigerung des Gemeinderates, einen Baustopp zu verh\u00e4ngen. Dem gleichzeitig gestellten Antrag um Erlass eines Baustopps durch das Gericht wurde stattgegeben. In der Folge beantragte der Rekurrent die Abschreibung des Verfahrens infolge Gegenstandslosigkeit. Es lag indes weder eine Gegenstandslosigkeit noch ein R\u00fcckzug des Rekurses vor. Vielmehr erwies sich, dass auf den Rekurs nicht einzutreten war. Ein Rechtsverweigerungsrekurs muss erhoben werden, solange der Entscheid der unt\u00e4tigen Beh\u00f6rde noch aussteht. Vorliegend hatte der Gemeinderat jedoch schon vor Rekurserhebung einen Baustopp verf\u00fcgt, weshalb auf den Rekurs mangels aktuellem Rechtsschutzinteresse nicht einzutreten war."}], "ScrapyJob": "446973/69/1730", "Zeit UTC": "01.06.2025 03:48:53", "Checksum": "5f8eed919fe23c23712a6c064d27e254"}