{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2022-03-03", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-IV-Nr--0035-202_2022-03-03.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_iv_nr._0035_2022_vvom_3._maerz_2022_aktivierung_korrekturfaktoren.pdf", "Checksum": "1a6ab58838a9f6ce9ece40c6888ae642"}, "Scrapedate": "2026-04-18", "Num": ["BRGE IV Nr. 0035/2022"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 03.03.2022 BRGE IV Nr. 0035/2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 03.03.2022 BRGE IV Nr. 0035/2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 03.03.2022 BRGE IV Nr. 0035/2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mobilfunk-Antennenanlage. Aktivierung Standortdatenblatt mit Korrekturfaktoren <1 | Zu beurteilen war der Rekurs einer Mobilfunkbetreiberin gegen eine als vorl\u00e4ufiges Betriebsverbot zu qualifizierende Verf\u00fcgung, mit der hinsichtlich einer bestehenden und bewillligten adaptiven Mobilfunk-Antennenanlage die - bereits vorgenommene - nachtr\u00e4gliche Aktivierung eines Korrekturfaktors untersagt worden war, solange hierf\u00fcr keine rechtskr\u00e4ftige Baubewilligung vorliege. Das Baurekursgericht kam - entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung - zum Schluss, nach dem bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft stehenden Recht h\u00e4tte f\u00fcr die nachtr\u00e4gliche Aktivierung eines Korrekturfaktors eine Bewilligungspflicht bestanden. Da auch die weiteren Voraussetzungen der Anordnung eines vorsorglichen Betriebsverbots erf\u00fcllt seien, habe die Vorinstanz die angefochtene Verf\u00fcgung zu Recht erlassen. Aufgrund der w\u00e4hrend laufendem Rekursverfahren per 1. Januar 2022 in Kraft getretenen und vorliegend als anwendbar erachteten \u00c4nderung der NISV sei jedoch die Bewilligungspflicht f\u00fcr die nachtr\u00e4gliche Aktivierung eines Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Antennen entfallen, wobei diese Regelung mit Art. 22 Abs. 1 RPG kompatibel sei. Entsprechend war das angefochtene Betriebsverbot in Gutheissung des Rekurses aufzuheben, wobei die Kosten gest\u00fctzt auf das Verursacherprinzip und Billigkeits\u00fcberlegungen der Rekurrentin auferlegt wurden."}], "ScrapyJob": "446973/69/2062", "Zeit UTC": "18.04.2026 23:02:23", "Checksum": "fd5aa5052d0a9ba48fd5533d7cc225b6"}