{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2018-07-12", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-IV-Nr--0106-201_2018-07-12.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_iv_nr._0106-2018_vom_12._juli_2018.pdf", "Checksum": "18845539e95969bf6116db8e0f3838c7"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE IV Nr. 0106/2018"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 12.07.2018 BRGE IV Nr. 0106/2018"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 12.07.2018 BRGE IV Nr. 0106/2018"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 12.07.2018 BRGE IV Nr. 0106/2018"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachtr\u00e4gliche Baubewilligung f\u00fcr bestehende Kleinbauten. Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustandes. Ausnahmebewilligungen. Bestandesschutz im Kontext mit Art. 24c RPG. | Die kommunale Baubeh\u00f6rde sowie die kantonale Baudirektion bewilligten diverse seit l\u00e4ngerem bestehende Kleinbauten nachtr\u00e4glich, wogegen ein Nachbar rekurrierte. Das Baurekursgericht hiess den Rekurs teilweise gut und stellte dabei u.a. fest, die Ausnahmebewilligung (\u00a7 220 PBG) f\u00fcr die Wegabstandsunterschreitung des streitbetroffenen Saunageb\u00e4udes sei von der\u00a0kommunalen Baubeh\u00f6rde zu Unrecht erteilt worden, weshalb diese nun die Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustandes zu pr\u00fcfen habe\u00a0(E. 6.1. f.). Im Weiteren\u00a0habe die kantonale Baudirektion bez\u00fcglich des Schopfgeb\u00e4udes bei der Anwendung der Ausnahmeregelung von Art. 24c RPG in unzul\u00e4ssiger Weise dessen materielle Bewilligungsf\u00e4higkeit von der Bejahung des Bestandesschutzes durch die Gemeinde abh\u00e4ngig gemacht. Die Beantwortung der Frage, ob einer\u00a0illegal errichteten Baute, welche seit 30 Jahren\u00a0im Wesentlichen unver\u00e4ndert bestehe, Bestandesschutz zukomme, stehe nicht im Zusammenhang mit der nachtr\u00e4glichen materiellen Bewilligungsf\u00e4higkeit der Baute, sondern betreffe einzig die Wiederherstellung des rechtm\u00e4sigen Zustands und damit die Duldung der Baute trotz deren\u00a0baurechtlichen Rechtswidrigkeit. Das habe die Baudirektion verkannt (E. 7.1 f.). Die Streitsache wurde bez\u00fcglich des Schopfs zur erneuten Pr\u00fcfung sowie zur weiteren Sachverhaltsabkl\u00e4rung an die Vorinstanzen zur\u00fcckgewiesen."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:04:56", "Checksum": "5f7de3ec4b1f4f91f701d064083e381d"}