{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2021-07-15", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-IV-Nr--0117-202_2021-07-15.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/entscheidauszug_aus_brge_iv_nr._0117-2021_vom_15._juli_2021.pdf", "Checksum": "2905a7c7db5e593c5a30cf190cce7ebc"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE IV Nr. 0117/2021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 15.07.2021 BRGE IV Nr. 0117/2021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 15.07.2021 BRGE IV Nr. 0117/2021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 15.07.2021 BRGE IV Nr. 0117/2021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erweiterung einer Justizvollzugsanstalt (JVA P\u00f6schwies) um zus\u00e4tzlichen Sicherheitsperimeter. Abgrenzung von Nutzungsplanung und Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG. Erforderlichkeit eines ENHK-Gutachtens bei Eingriff in das BLN-Objekt Nr. 1407 \"Chatzenseen\". Rodungsbewilligung. | Zu beurteilen war die Erweiterung des \u00e4usseren Sicherheitsperimeters der JVA P\u00f6schwies. Dieser soll weiter ausgedehnt werden und tangiert dementsprechend ausserhalb der Bauzone im Wald sowie im Perimeter des BLN-Objekts \"Chatzenseen\" sowie im Perimeter der SVO Katzenseen (Verordnung \u00fcber den Schutz der Katzenseen) gelegene Fl\u00e4chen. Die Baudirektion sowie der Gemeinderat Regensdorf hatten diesbez\u00fcglich die erforderlichen Bewilligungen (raumplanungs- und forstrechtliche Bewilligung sowie Bewilligung im Geltungsbereich eines \u00fcberkommunalen Landschaftsschutzinventars; Baubewilligung) erteilt. Hiergegen erhob eine benachbarte Stockwerkeigent\u00fcmergemeinschaft Rekurs. Das Baurekursgericht hielt im Entscheid fest, dass die fragliche Erweiterung der JVA P\u00f6schwies (noch) ohne nutzungsplanerische Verfahren bzw. gest\u00fctzt auf eine Ausnahmebewilligung gem\u00e4ss Art. 24 RPG (abgeleitete Standortgebundenheit) bewilligt werden k\u00f6nne. Indes fehlten im Verfahren der Vorinstanzen jegliche Abkl\u00e4rungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Schutzzielen des fl\u00e4chenm\u00e4ssig nicht unbedeutend tangierten BLN-Objekts Nr. 1407 \"Chatzenseen\", eine Auseinandersetzung mit den Schutzzielen der SVO Katzenseen sowie die f\u00fcr die Eingriffe in den Wald erforderliche Rodungsbewilligung. Gem\u00e4ss dem vorliegend anwendbaren Art. 7 NHG wird der Eingriff in das BLN-Objekt \"Chatzenseen\" zudem von der Eidgen\u00f6ssischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zu beurteilen sein. Der Rekurs wurde gutgeheissen und die Sache zur Einholung eines Gutachtens der ENHK, zur weiteren Sachverhaltsermittlung und zur allf\u00e4lligen Einholung bzw. Erteilung einer Rodungsbewilligung an die Baudirektion bzw. den Gemeinderat Regensdorf zur\u00fcckgewiesen."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:45", "Checksum": "78c9d43735bccd5748a0513ff66c8fb8"}