{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2024-09-02", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-IV-Nr--0117-202_2024-09-02.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_iv_nr._0117_2024_vom_2._september_2024.pdf", "Checksum": "980c05944899693c9009ff97dedf7dc6"}, "Scrapedate": "2026-04-24", "Num": ["BRGE IV Nr. 0117/2024"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 02.09.2024 BRGE IV Nr. 0117/2024"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 02.09.2024 BRGE IV Nr. 0117/2024"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 02.09.2024 BRGE IV Nr. 0117/2024"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kommunaler Mehrwertausgleich | Mit einer BZO-Teilrevision wurde ein ganzes Quartier umgezont und in der Folge erhob die Gemeinde jeweils gest\u00fctzt auf eine individuelle Sch\u00e4tzung der Grundst\u00fccke eine Mehrwertabgabe. Ein Grundeigent\u00fcmer machte geltend, die Mikrolage sei im gesamten Gebiet zu Unrecht als einheitlich angenommen worden. Der Rekurrent konnte aber aus der einheitlich erfolgten Bewertung der Mikrolage im Quartier nichts zu seinen Gunsten ableiten. Gleiches galt in Bezug auf den Umstand, dass einige Grundst\u00fccke des Quartiers im kantonalen Geoportal einer besseren Lageklasse zugeordnet werden. Vorliegende Mehrwertermittlung erfolgte anhand der dynamischen Residualwertmethode (Discounted-Cashflow-Methode). Es ist von einer anerkannten Bewertungsmethode im Sinne von \u00a7 7 Abs. 3 MAV auszugehen. Massgebend f\u00fcr die Wertermittlung war die zul\u00e4ssige Ausn\u00fctzung vor und nach der Umzonung, wobei von einer bestm\u00f6glichen Nutzung des Grundst\u00fccks ausgegangen wurde. Die Sch\u00e4tzerin hat korrekterweise auf theoretische, unter den jeweiligen baurechtlichen Rahmenbedingungen bewilligungsf\u00e4hige Neubauprojekte abgest\u00fctzt. Die Einsch\u00e4tzung von Marktmieten erfolgte anhand der hedonischen Modelle der Sch\u00e4tzerin f\u00fcr Mietwohnungen. Entgegen der rekurrentischen Auffassung wurden daher die auf dem streitbetroffenen Grundst\u00fcck aktuell tats\u00e4chlich erhobenen Mietzinse bei der Verkehrswertberechnung vor der Planungsmassnahme zu Recht nicht ber\u00fccksichtigt. Das Baurekursgericht wies den Rekurs ab."}], "ScrapyJob": "446973/69/2068", "Zeit UTC": "24.04.2026 03:25:45", "Checksum": "cc3860c9ed24569a428460c7999ed8b9"}