{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2022-08-18", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-IV-Nr--0131-202_2022-08-18.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_iv_nr._0131_2022_vom_18._august_2022_neubau_mobilfunkanlage.pdf", "Checksum": "f796eaa4612d54d9a7d3c24203a71cf2"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE IV Nr. 0131/2022"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 18.08.2022 BRGE IV Nr. 0131/2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 18.08.2022 BRGE IV Nr. 0131/2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 18.08.2022 BRGE IV Nr. 0131/2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Mobilfunk-Antennenanlage auf \u00fcberhohem Geb\u00e4ude nahe der Kernzone | Zu beurteilen waren diverse R\u00fcgen eines Nachbarn in Bezug auf die Bewilligung einer Mobilfunk-Antennenanlage auf dem Dach eines an die Kernzone angrenzenden Wohnhauses, welches die gem\u00e4ss BZO erlaubte maximale Geb\u00e4udeh\u00f6he \u00fcberschreitet. Ger\u00fcgt wurden u.a. mangelhafte Planunterlagen, eine fehlende Ausnahmebewilligung wegen der schon bestehenden H\u00f6hen\u00fcberschreitung des Standortgeb\u00e4udes, eine mangelhafte Aussteckung der geplanten Anlage, eine mangelhafte Einordnung bzw. die Nichtber\u00fccksichtigung umliegender Schutzobjekte sowie Verst\u00f6sse gegen immissionsrechtliche Vorschriften. Das Baurekursgericht stellte fest, dass die 4\u00a0m hohe Mobilfunk-Antennenanlage als technisch bedingte Aufbaute im Sinne von \u00a7 292 PBG zu qualifizieren sei und keinen Einfluss auf die Geb\u00e4udeh\u00f6he hat. Es liegt keine weitergehende Abweichung im Sinne von \u00a7 357 Abs. 1 Satz 2 PBG vor, weshalb keine Ausnahmebewilligung notwendig ist. Die gen\u00fcgende Einordnung und R\u00fccksichtnahme auf umliegende Schutzobjekte wurde durch die Vorinstanz gepr\u00fcft und zu Recht als gegeben erachtet. Ein Verstoss gegen immissionsrechtliche Vorschriften liegt nicht vor. Diese und s\u00e4mtliche weiteren R\u00fcgen waren unbegr\u00fcndet. Der Rekurs war deshalb abzuweisen."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:52", "Checksum": "cd345c021083226e3c84a14c8eb7b4ff"}