{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2022-08-25", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-IV-Nr--0137-202_2022-08-25.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_iv_nr._0137_2022_vom_25._august_2022.pdf", "Checksum": "dde98042f27f4289494335e339fe3d29"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE IV Nr. 0137/2022"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 25.08.2022 BRGE IV Nr. 0137/2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 25.08.2022 BRGE IV Nr. 0137/2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 25.08.2022 BRGE IV Nr. 0137/2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unterschutzstellung; Wiederherstellung einer teilweise ver\u00e4nderten Binnenstruktur sowie eines entfernten Kachelofens (2/2) | Der Entscheid BRGE IV Nr. 161/2020 vom 22. Oktober 2020 betraf die Erteilung einer Baubewilligung f\u00fcr den Umbau eines inventarisierten Geb\u00e4udes. Die Bewilligung wurde aufgehoben, da es an der vorg\u00e4ngigen Auseinandersetzung mit der Schutzzweckvertr\u00e4glichkeit der geplanten Eingriffe fehlte, wobei in der zu beurteilenden Konstellation ein projektbezogener Schutzentscheid ausser Betracht fiel. Der Entscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. \u00a0 Im Entscheid BRGE IV Nr. 137/2022 vom 25. August 2022 wurde der in der Folge ergangene Unterschutzstellungsentscheid teilweise erg\u00e4nzt, indem insbesondere die vertikale und horizontale Tragstruktur sowie die dreiraumtiefe Grundriss- und bauzeitliche Erschliessungsstruktur unter Schutz gestellt und - soweit nicht mehr vorhanden - die Wiederherstellung angeordnet wurde. Abgewiesen wurde demgegen\u00fcber der weitere rekurrentische Antrag auf Wiederherstellung des r\u00fcckgebauten Kachelofens. Dieser Entscheid wurde mit zwei Beschwerden beim Verwaltungsgericht des Kantons Z\u00fcrich angefochten (VB.2022.00528 und VB.2022.00575). Das Verwaltungsgericht hiess die eine der beiden Beschwerden mit Entscheid vom 15. Juni 2023 gut (Einbezug des Kachelofens in den Schutzumfang und Anordnung der Wiederherstelllung). Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist in Rechtskraft erwachsen."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:08:04", "Checksum": "a4fb99f6dff2270c56724cb66fe3e2ba"}