{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2022-10-20", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-IV-Nr--0170-202_2022-10-20.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_iv_nr._0170_2022_vom_20._oktober_2022.pdf", "Checksum": "88f7adf0fea7e39da1013c6e348f8e93"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE IV Nr. 0170/2022"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 20.10.2022 BRGE IV Nr. 0170/2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 20.10.2022 BRGE IV Nr. 0170/2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 20.10.2022 BRGE IV Nr. 0170/2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verbandsbeschwerderecht betreffend zweier nicht inventarisierter Objekte aufgrund einer vermuteten potentiell hochgradigen Schutzw\u00fcrdigkeit | Im Rahmen eines Rekursverfahrens gegen eine Baubewilligung beantragte der rekurrierende ZVH die Durchf\u00fchrung eines Unterschutzstellungsverfahrens trotz fehlender Inventarisierung. Bei den streitbetroffenen Objekten ergab sich, dass aufgrund der vom rekurrierenden Verband eingereichten Rekursschrift sowie aufgrund der Feststellungen am Augenschein eine vermutete potentiell hochgradige Schutzw\u00fcrdigkeit vorlag. Diese begr\u00fcndete Vermutung einer potentiell hochgradigen Schutzw\u00fcrdigkeit der streitbetroffenen Objekte, welche eine Inventarisation gerechtfertigt h\u00e4tte, muss nach Auffassung des Gerichts (analog dem Entscheid BRGE III 0206/2021 vom 15. Dezember 2021) dem Verband ebenfalls Zugang zum Verfahren verschaffen k\u00f6nnen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass potentiell sehr wichtige Objekte, wenn die Gemeinde die vermutete Schutzw\u00fcrdigkeit nicht von sich aus anerkennen will, ohne n\u00e4here Pr\u00fcfung vernichtet werden. Dies insbesondere auch aus dem Grund, da solche Objekte in der Regel nur von Fachleuten erkannt werden und nicht von privaten Nachbarn, denen eine weitergehende Legitimationsbefugnis zukommen w\u00fcrde. Um eine ausufernde Aus\u00fcbung des Verbandsbeschwerderechts zu unterbinden, ist indes vorauszusetzen, dass sich die Legitimation auf potentiell hochgradige Schutzobjekte beschr\u00e4nkt und zudem die vermutete hohe Schutzw\u00fcrdigkeit glaubhaft dargetan werden muss. Das Gericht hielt zudem fest, dass von einem Fachverband zuk\u00fcnftig zumindest ein kurzer Fachbericht bez\u00fcglich des \u00e4usseren Erscheinungsbildes (das Innere eines Geb\u00e4udes k\u00f6nne der Verband aufgrund des mangelnden Zutrittsrechts in aller Regel nicht n\u00e4her qualifizieren) und dessen vermuteten Eigenwerts und Situationswerts eingereicht wird. Dies f\u00fchrte im Ergebnis dazu, dass auf den Rekurs einzutreten und die Baubewilligung aufzuheben war. Der Rekurs war demzufolge teilweise gutzuheissen."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:54", "Checksum": "508ea0d7ab69f86591c761113b76ffa8"}