{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2022-11-17", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-IV-Nr--0177-202_2022-11-17.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_iv_nr._0177_2022_vom_17._november_2022.pdf", "Checksum": "3bfdc29bcf2ded4d8c1584095abe5725"}, "Scrapedate": "2026-04-18", "Num": ["BRGE IV Nr. 0177/2022"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 17.11.2022 BRGE IV Nr. 0177/2022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 17.11.2022 BRGE IV Nr. 0177/2022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 17.11.2022 BRGE IV Nr. 0177/2022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands bei einer Gr\u00fcnhecke; Verwirkung des Wiederherstellungsanspruchs | Streitgegenstand war die Anordnung des R\u00fcckschnitts einer Hecke im Sichtbereich gem\u00e4ss VErV zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit an einer Strassenverzweigung. Die Hecke wies seit \u00fcber 30 Jahren eine rechtswidrige H\u00f6he auf. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung verwirkt der Anspruch der Beh\u00f6rden auf Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustandes von rechtswidrigen Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone im Interesse der Rechtssicherheit grunds\u00e4tzlich nach 30 Jahren. Im vorliegenden Entscheid wurde entschieden, dass die 30-j\u00e4hrige Verwirkungsfrist auch auf Pflanzungen anzuwenden ist, welche seit \u00fcber 30 Jahren in rechtswidrigem Zustand bestehen. So ist mit analogen \u00dcberlegungen im Sinne der Rechtssicherheit geboten, dass die Wiederherstellung nicht f\u00fcr unbestimmte Dauer verlangt werden kann. Ausnahmsweise ist die Anordnung der Wiederherstellung \u2013 wie bei rechtswidrigen Bauten und Anlagen \u2013 auch nach Ablauf der 30-j\u00e4hrigen Verwirkungsfrist zul\u00e4ssig, n\u00e4mlich wenn eine Wiederherstellung aus baupolizeilichen Gr\u00fcnden im engeren Sinne geboten ist. Dies setzt eine Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung voraus, welche durch die Gemeinde im vorliegenden Fall nur ungen\u00fcgend erfolgt ist, weshalb das Verfahren zur Neubeurteilung zur\u00fcckgewiesen wurde."}], "ScrapyJob": "446973/69/2062", "Zeit UTC": "18.04.2026 23:02:31", "Checksum": "157fafd42997b88c3f2ceb2dba1bfb76"}