{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2021-12-02", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-IV-Nr--0203-202_2021-12-02.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_iv_nr._0203_2021_vom_2._dezember_2021_einstellhalle_naehrstofflager_und_trafostation.pdf", "Checksum": "ddb7fcef86c1118497c3a431c9614f6b"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE IV Nr. 0203/2021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 02.12.2021 BRGE IV Nr. 0203/2021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 02.12.2021 BRGE IV Nr. 0203/2021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 02.12.2021 BRGE IV Nr. 0203/2021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gestaltungsplan. Neubau N\u00e4hrstofflager und Einstellhalle. Zonenkonformit\u00e4t. Geruchsimmissionen | Das Bauvorhaben betraf die Erweiterung des im Bereich des Handels und der Ausbringung von organischen Hof- und Recyclingd\u00fcngemitteln sowie Transportdienstleistungen angesiedelten Betriebes der Bauherrin. Geplant waren eine neue Einstellhalle f\u00fcr Fahrzeuge, in der auch B\u00fcros, Aufenthalts- und Ruher\u00e4ume sowie Lagerplatz geplant waren. Zudem sollten zwei N\u00e4hrstofflager westlich der neuen Halle erstellt werden. Die Nachbarrekurrentin machte insbesondere eine fehlende Zonenkonformit\u00e4t geltend, da ein Teil des Baugrundst\u00fccks in der Landwirtschaftszone gelegen sei. Zudem sei mit \u00fcberm\u00e4ssigen Geruchsimmissionen zu rechnen. Das Baugrundst\u00fcck lag mit seinem s\u00fcdlichen Bereich in der Industrie- und Gewerbezone und mit dem n\u00f6rdlichen Teil in der Landwirtschaftszone. Zudem lag das ganze Grundst\u00fcck im Perimeter eines privaten Gestaltungsplans, dessen Zweck die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr die optimale Nutzung und die bauliche Erweiterung des bestehenden Recyclingbetriebes mit Bauten und Anlagen war. Das Bauvorhaben betraf gr\u00f6sstenteils den s\u00fcdlichen, in der Industrie- und Gewerbezone gelegenen Grundst\u00fccksteil. Im Bereich der Landwirtschaftszone war eine Rampe als Zugang zu den N\u00e4hrstofftanks geplant. Diese diente somit ebenfalls einem gem\u00e4ss Gestaltungsplan zonenkonformen Geb\u00e4ude und damit der vorgesehenen Nutzung. Im N\u00e4hrstofflager sollte ausschliesslich fl\u00fcssiges N\u00e4hrstoffkonzentrat gelagert werden, das durch eine Eindampfanlage auf einer externen Biogasanlage erzeugt wird. Methanemissionen waren somit ausgeschlossen. Demgegen\u00fcber war ein Ammoniakausstoss beim Bef\u00fcllen der Tanks zu erwarten. Die errechnete Fracht von deutlich weniger als 1\u00a0kg Ammoniak pro Jahr war jedoch als vernachl\u00e4ssigbar einzustufen, zumal der H\u00f6chstmassenstrom f\u00fcr Ammoniak gem\u00e4ss \u00a7\u00a017a der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung vom 9.\u00a0Dezember 2009 auf 650\u00a0kg pro Jahr festgelegt worden ist."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:51", "Checksum": "257897c00f459eaa21a342a5ed096204"}