{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2019-04-11", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-IV-Nrn--0037-00_2019-04-11.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/brge_iv_nrn._37-38_2019_vom_11._april_2019.pdf", "Checksum": "2e41ca0493c69189666b4bc5b57f6bde"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BRGE IV Nrn. 0037-0038/2019"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 11.04.2019 BRGE IV Nrn. 0037-0038/2019"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 11.04.2019 BRGE IV Nrn. 0037-0038/2019"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 11.04.2019 BRGE IV Nrn. 0037-0038/2019"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachtr\u00e4gliche Baubewilligungsverfahren u.a. f\u00fcr Swimmingpool und Biotop. Frage nach der Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustandes. Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und Vertrauensschutz. | Im Jahre 2010 hatte die Baubeh\u00f6rde dem Bauherrn die baurechtliche Bewilligung f\u00fcr den Bau eines Swimmingpools erteilt, welcher teils in der Kern- und teils in der Landwirtschaftszone liegen sollte. Der Pool wurde indes vollst\u00e4ndig in der Landwirtschaftszone erstellt. Mittels E-Mail erging im Jahre 2011 eine Bewilligung f\u00fcr eine \"mobile Pool\u00fcberdachung ohne feste W\u00e4nde\". Im Jahre 2013 gelangte die Baubeh\u00f6rde an den Bauherrn und verf\u00fcgte einen Baustopp und verlangte die nachtr\u00e4glichen Baugesuche f\u00fcr den Pool, die \u00dcberdachung und vorgenommene Aushubarbeiten f\u00fcr einen Biotopbau. Der Baugesuchsteller reichte wie gefordert die Baugesuchsunterlagen ein, stellte sich indes auf den Standpunkt, er habe keineswegs eigenm\u00e4chtig gehandelt. Am 17. Juni 2015 erging die nachtr\u00e4gliche raumplanungsrechtliche Verweigerung u.a. f\u00fcr den Aussenswimmingpool, dessen \u00dcberdachung und f\u00fcr das Biotop. Die Baubeh\u00f6rde ihrerseits verf\u00fcgte am 17. August 2015 u.a. den R\u00fcckbau des Biotops und der Pool\u00fcberdachung. Der Rekurs des Nachbarn, welcher den R\u00fcckbau des Pools forderte, wurde abgewiesen, da die Voraussetzungen f\u00fcr die Anwendung des Vertrauensprinzips gegeben waren. Der vom Bauherrn angefochtene R\u00fcckbau der Pool\u00fcberdachung und des Biotops wurde indes best\u00e4tigt. Dementsprechend wurde auch dessen Rekurs abgewiesen."}], "ScrapyJob": "446973/69/1779", "Zeit UTC": "18.07.2025 23:07:33", "Checksum": "42ac0544efe61975f93355568a632382"}