{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2026-06-26", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_auszug-r1s-2025-05089.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_r1s.2025.05089.pdf", "Checksum": "9b9f7f4813770254d79764d304ef2063"}, "Scrapedate": "2026-07-02", "Scrapetime": "03:25:53", "Num": ["BRGE I Nr. 0092/2026"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 26.06.2026 BRGE I Nr. 0092/2026"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 26.06.2026 BRGE I Nr. 0092/2026"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 26.06.2026 BRGE I Nr. 0092/2026"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unterschutzstellung des Z\u00fcrcher Rathauses | Angefochten war die Verf\u00fcgung der Baudirektion Kanton Z\u00fcrich vom 11. Juli 2025 betreffend Unterschutzstellung des Z\u00fcrcher Rathauses. Der Z\u00fcrcher Heimatschutz und der Schweizer Heimatschutz r\u00fcgten, der festgelegte Schutzumfang sei mit den in den Gutachten der kantonalen Denkmalpflegekommission (KDK) und der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Denkmalpflege (EKD) definierten Schutzzielen nicht vereinbar, da er die f\u00fcr das geplante Umbauszenario 2 notwendigen Eingriffe \u2013 namentlich den R\u00fcckbau des 1833 geschaffenen historischen Ratssaals sowie Eingriffe in den barocken Dachstuhl \u2013 zulasse. Das Baurekursgericht erwog, dass beide Fachgutachten schl\u00fcssig und unbestritten seien und der Ratssaal von 1833 als bedeutendstes bauliches Zeugnis der liberalen Revolution von 1830 und damit als Kernelement des Schutzobjekts zu gelten habe. Das von der Baudirektion angef\u00fchrte Interesse an der Nutzungskontinuit\u00e4t verm\u00f6ge derart schwerwiegende Eingriffe nicht zu rechtfertigen, zumal gem\u00e4ss Machbarkeitsstudie auch das schonendere Szenario 1 einen Weiterbetrieb als Rathaus erm\u00f6gliche. Der festgelegte Schutzumfang erwies sich damit als mit den Schutzzielen nicht vereinbar. Das Baurekursgericht hiess den Rekurs teilweise gut, hob die angefochtene Verf\u00fcgung auf und wies die Sache im Sinne der Erw\u00e4gungen zur Fortsetzung des Schutzabkl\u00e4rungsverfahrens an die Baudirektion zur\u00fcck, unter Kostenfolge zu deren Lasten."}], "ScrapyJob": "446973/69/2139", "Zeit UTC": "02.07.2026 03:25:53", "Checksum": "1250b14548a5c67e11d3a2b8e195ec1d"}