{"Signatur": "ZH_BRK_001", "Spider": "ZH_Baurekurs", "Datum": "2026-06-11", "PDF": {"Datei": "ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_auszug-r4-2025-00190.pdf", "URL": "https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_r4.2025.00190.pdf", "Checksum": "6d0a41c16568279bf0c427d458532b1e"}, "Scrapedate": "2026-06-27", "Scrapetime": "03:25:37", "Num": ["Zwischenentscheid"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht 11.06.2026 Zwischenentscheid"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht 11.06.2026 Zwischenentscheid"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht 11.06.2026 Zwischenentscheid"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Baurekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Baurekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Teilweiser Widerruf eines Strassenprojekts | Am 7. M\u00e4rz 2017 beschlossen die Gemeinden Kloten, N\u00fcrensdorf und Oberembrach, die Eigentalstrasse ab dem Jahr 2027 f\u00fcr den motorisierten Verkehr aus Naturschutzgr\u00fcnden dauerhaft zu sperren. Mit Beschl\u00fcssen je vom 21. Oktober 2025 widerriefen die Gemeinder\u00e4te von N\u00fcrensdorf und Oberembrach die geplante Sperrung. Der Kanton Z\u00fcrich und eine Gruppe von Naturschutzverb\u00e4nden erhoben dagegen Rekurs. Das Baurekursgericht kam zum Schluss, die Beschl\u00fcsse vom 7. M\u00e4rz 2017 seien im Verfahren nach \u00a7 12 ff. des Strassengesetzes (StrG) ergangen. Somit h\u00e4tten auch die angefochtenen Beschl\u00fcsse vom 21. Oktober 2025, mit denen die diese Projektfestsetzungen ge\u00e4ndert w\u00fcrden, in diesem Verfahren erfolgen sollen. Dementsprechend h\u00e4tte ein Einspracheverfahren durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Ausserdem sei der Widerruf nicht mit der zust\u00e4ndigen kantonalen Fachstelle Naturschutz abgestimmt worden, wodurch das Koordinationsgebot verletzt werde. Des Weiteren w\u00fcrden in Bezug auf die verkehrlichen Auswirkungen keine ge\u00e4nderten Verh\u00e4ltnisse vorliegen, die die Interessenabw\u00e4gung in den Beschl\u00fcssen vom 7. M\u00e4rz 2017 in Frage stellen w\u00fcrden. Das Baurekursgericht h\u00e4lt sodann fest, dass die angefochtenen Widerrufe den damit verfolgten Interessen, die der Strassensperrung entgegenstehen (Verkehrsverlagerung, direkte Verkehrsverbindung), nicht gerecht werden k\u00f6nnten, weil die Eigentalstrasse auf dem Gemeindegebiet von Kloten gem\u00e4ss Beschluss des Stadtrats Kloten vom 7. M\u00e4rz 2017 dauerhaft gesperrt und somit nicht mehr durchgehend befahrbar sein werde. Die in Widererw\u00e4gung gezogene Strassensperrung gem\u00e4ss den Beschl\u00fcssen der Gemeinden Oberembrach und N\u00fcrensdorf beschlage zust\u00e4ndigkeitshalber nur die Strassenabschnitte im jeweils eigenen Gemeindegebiet. Damit w\u00fcrden sich die angefochtenen Beschl\u00fcsse als ungeeignet und damit als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig erweisen. Schliesslich w\u00fcrden keine neuen Erkenntnisse zur Frage vorliegen, in welchem Mass die Strassensperrung zu einer weiteren Minderung sch\u00e4dlicher Auswirkungen auf die Schutzgebiete beitrage. Dass die dauerhafte Strassensperrung grunds\u00e4tzlich und zumindest in bestimmten Bereichen zu weiteren Verbesserungen des Naturschutzes f\u00fchre, werde von den Gemeinden nicht in Abrede gestellt, und es erscheine ausserdem offensichtlich, dass damit den Naturschutzinteressen am besten Rechnung getragen werde. Die Rechtm\u00e4ssigkeit der Beschl\u00fcsse werde erst in Zweifel gezogen, stehe aber noch nicht fest, was indes Voraussetzung f\u00fcr den Widerruf w\u00e4re. Im Ergebnis seien die Voraussetzungen f\u00fcr einen Widerruf nicht gegeben. Die Rekurse wurden gutgeheissen, soweit auf sie eingetreten wurde."}], "ScrapyJob": "446973/69/2135", "Zeit UTC": "27.06.2026 03:25:37", "Checksum": "485c38cc1b6eed69cdfd60ce115db441"}