| „ | 1. Es sei die Verfügung vom 11. November 2003 und 30. April 2004 des Amtes für Wirtschaft und Arbeit, Abteilung Arbeitslosenversicherung, aufzuheben, und es sei der Anspruch des Einsprechers auf Arbeitslosenentschädigung ab 1. Juli 2003 [bis und mit 31. Dezember 2003] zu bejahen |