| „ | 1. In Aufhebung des Einspracheentscheides der Beschwerdegegnerin vom 27. Oktober 2003, sei diese zu verpflichten, die gesetzlichen Leistungen zu erbringen, neu zu entscheiden unter Würdigung der bereits vorliegenden, eingereichten ärztliche(n) Berichte.
2. Es wird beantragt, dass die medizinischen Untersuchungsergebnisse, die gemäss Verfügung des Sozialversicherungsgerichtes des Kantons Zürich vom 19. September 2003 in Sachen D.___ ca. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, SUVA (UV.2003.00146) bis spätestens 15. März 2004 eingereicht sein müssen, bei der Neubeurteilung einbezogen werden.
3. Es sei u.a. das psychiatrische Gutachten von Herrn Dr. B.___ bei der Neubeurteilung einzubeziehen." |