| „ | Da das Fürsorgeamt ihm gesagt hat, dass die IV keine berufliche Massnahmen finanzieren wird, wenn er den Fähigkeitsausweis nicht erhielt, hat er vor, die Lehrabschlussprüfung im Juni 2003 zu wiederholen. Wir teilen ihm mit, dass diese Auskünfte nicht korrekt sind. Dies weil, wenn man behinderungsbedingt die erstmalige berufliche Ausbildung nicht beenden kann, der Anspruch auf eine zweite erstmalige berufliche Ausbildung besteht. Er möchte trotzdem die Lehrabschlussprüfung wiederholen.“ |