| „ | Die Kundin gibt ganz klar an, dass sie heute bei Gesundheit mit Sicherheit 100 % arbeiten würde. Bei A.___ hatte sie ein Vollpensum ausgeführt. (...) Sie hatte immer gearbeitet, finanziell war dies auch nötig gewesen. Seit die Kinder aus dem Haus sind (1968 und 1975), hat sich die finanzielle Situation entspannt. Gesundheitsbedingt ist es ihr seit der Kündigung bei A.___ 1992 nie mehr möglich gewesen, ein volles Pensum zu arbeiten. (...)
Der langjährige Hausarzt Dr. E.___ schreibt die Kundin seit Juni 2003 arbeitsunfähig. Somit ist es nicht möglich, heute bei Gesundheit von einem Vollpensum auszugehen. Die Kundin arbeitet seit Jahren stundenweise und hat sich nicht um eine Arbeit bemüht. Die Kundin gibt in der Anmeldung an, dass der Eintritt Gesundheitsschaden 1999 erfolgte. Ich werde die Qualifikation so bemessen wie sie bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, bestätigt durch Dr. med. E.___, war.“ |