Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich | |
IV.2006.00221
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II. Kammer
Sozialversicherungsrichterin Pfiffner Rauber als Einzelrichterin
Gerichtssekretärin Dall'O
Verfügung vom 14. Mai 2006
in Sachen
X.___
Beschwerdeführer
gegen
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA)
IV-Stelle
Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich
Beschwerdegegnerin
Am 8. Mai 2006 zog der Beschwerdeführer die Beschwerde vom 24. Februar 2006 gegen den Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 30. Januar 2006 betreffend Hilfsmittel zurück (Urk. 10).
Die Einzelrichterin verfügt:
1. Die Ladung für die am 1. Juni 2006 angesetzte Verhandlung wird abgenommen.
2. Der Prozess wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.
3. Das Verfahren ist kostenlos.
4. Zustellung gegen Empfangsschein an:
- X.___
- Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle
- Bundesamt für Sozialversicherung
5. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Eidgenössischen Versicherungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.
Die Beschwerdeschrift ist dem Eidgenössischen Versicherungsgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, in dreifacher Ausfertigung zuzustellen.
Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihres Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheides und der dazugehörige Briefumschlag sowie die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die beschwerdeführende Person sie in Händen hat (Art. 132 in Verbindung mit Art. 106 und 108 OG).
Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich
Die EinzelrichterinDie Gerichtssekretärin
Pfiffner RauberDall'O