Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich | |
IV.2018.00851
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III. Kammer
Sozialversicherungsrichterin Grieder-Martens als Referentin
Gerichtsschreiberin Schleiffer Marais
Verfügung vom 20. November 2018
in Sachen
X.___
Beschwerdeführer
vertreten durch Rechtsanwalt Michael Ausfeld
Werdstrasse 36, Postfach 9562, 8036 Zürich
gegen
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle
Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich
Beschwerdegegnerin
Sachverhalt
1. Mit Verfügung vom 31. August 2018 (Urk. 2/1) wies die Beschwerdegegnerin das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtsvertretung im Verwaltungsverfahren ab. Am 6. September 2018 hob sie die bisherige halbe Rente per 1. April 2015 verfügungsweise auf (Urk. 2/2). Mit Eingabe vom 1. Oktober 2018 erhob der Beschwerdeführer gegen beide Verfügungen Beschwerde (Urk. 1). Mit Beschwerdeantwort vom 7. November 2018 (Urk. 5) beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.
2. Da die Verfügungen vom 31. August und 6. September 2018 nicht in sachlichem Zusammenhang stehen, ist das Beschwerdeverfahren betreffend die Verfügung vom 6. September 2018 vom vorliegenden Prozess abzutrennen und unter der neuen Prozessnummer IV.2018.01012 weiterzuführen.
Die Referentin verfügt:
1. Das Beschwerdeverfahren von X.___ gegen die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle, betreffend die Verfügung vom 6. September 2018 wird vom vorliegenden Prozess abgetrennt und unter der neuen Prozessnummer IV.2018.01012 weitergeführt.
2. Zustellung gegen Empfangsschein an:
- Rechtsanwalt Michael Ausfeld, unter Beilage des Doppels von Urk. 5
- Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle
Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich
Die Gerichtsschreiberin
Schleiffer Marais