{"Signatur": "ZH_SVG_001", "Spider": "ZH_Sozialversicherungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-01-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Sozialversicherungsgericht/ZH_SVG_001_IV-2022-00185_2023-01-11.html", "URL": "https://findex.webgate.cloud/entscheide/IV.2022.00185.html", "Checksum": "578750699c0d597164613e3a71e0afce"}, "Scrapedate": "2024-05-26", "Num": ["IV.2022.00185"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Sozialversicherungsgericht 11.01.2023 IV.2022.00185"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Sozialversicherungsgericht 11.01.2023 IV.2022.00185"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Sozialversicherungsgericht 11.01.2023 IV.2022.00185"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Sozialversicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Sozialversicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Sozialversicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strittige Aufhebung einer Hilflosenentsch\u00e4digung (Bedarf an lebenspraktischer Begleitung). Nach einer ersten R\u00fcckweisung hat die Beschwerdegegnerin trotz entsprechender Anweisung im damaligen R\u00fcckweisungsurteil die erforderlichen umfassenden medizinischen Abkl\u00e4rungen nicht get\u00e4tigt. Erneute R\u00fcckweisung, diesmal zur Vornahme der erforderlichen Abkl\u00e4rungen mittels psychiatrischer Begutachtung. Der Zeitpunkt der fr\u00fchestm\u00f6glichen Leistungseinstellung wird auf den Zeitpunkt zur\u00fcckbezogen, ab welchem die Hilflosenentsch\u00e4digung mit der urspr\u00fcnglichen, mit dem ersten R\u00fcckweisungsurteil aufgehobenen Verf\u00fcgung aufgehoben worden war, dies ungeachtet dessen, dass die Beschwerdegegnerin die Hilflosenentsch\u00e4digung mit der neuen, im vorliegenden Verfahren angefochtenen Verf\u00fcgung irrt\u00fcmlicherweise erst auf das Ende des Monats nach Verf\u00fcgungserlass aufgehoben und nicht auf den Zeitpunkt der urspr\u00fcnglichen Leistungsaufhebung zur\u00fcckbezogen hat. Dieser Irrtum l\u00e4sst zwar entgegen der Ansicht der Beschwerdegegnerin keine Uminterpretation der angefochtenen Verf\u00fcgung zu, die Ausf\u00fchrungen der Beschwerdegegnerin sind jedoch als Antrag auf Vornahme einer reformatio in peius mit Verlegung des Aufhebungsdatums auf einen fr\u00fcheren Zeitpunkt entgegenzunehmen."}], "ScrapyJob": "446973/33/1502", "Zeit UTC": "26.05.2024 00:46:29", "Checksum": "08294d80f7870cf66b6c8e3aff52dc54"}