| „ | Aufgrund der technischen Informationen konnte festgestellt werden, dass die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung (delta-v) für den BMW unterhalb oder innerhalb eines Bereiches von 10 - 15 km/h lag; durch die dabei wirksamen Beschleunigungskräfte bewegte sich Frau M.___ relativ zum Fahrzeug nach hinten. Die anschliessende Frontalkollision war von untergeordneter Bedeutung, es kam jedoch offensichtlich zu einem Schädelanprall an der Frontscheibe. (...) Infolge des Kopfanpralles an der Frontscheibe ist es einerseits zu einer direkten Traumatisierung des Schädels (Prellung, Commotio) und zweitens durch den nachschiebenden Körper zu einem Abknicken der Halswirbelsäule gekommen. Ob dies alleine durch eine ‚out-of-position’-Situation so geschehen kann, oder ob ein allfälliges Nichttragen der Gurte mitspielt, ist schwierig zu beurteilen; jedenfalls könnten wir, bei gegebener Köpergrösse und Anprallstelle, bei einem Nichttragen der Gurte den Kopfanprall deutlich besser nachvollziehen.“ |