| „ | Als Folge des Unfalles vom 4.2.99 besteht heute bei der Patientin eine chronische Periarthropathie des rechten Schultergelenks bei Rotatorenmanschettendefekt. (...) Für eine mässige Periarthropathia humeroscapularis ist eine Integritätseinbusse von 10 %, für eine schwere eine solche von 25 % vorgesehen. Eine Schulter, die eine Auslenkung des Oberarms bis in die Horizontale erlaubt, bedingt eine Einbusse von 15 %. Die funktionelle Beeinträchtigung bei der Patientin ist erheblich grösser als die erwähnte Position, auf der anderen Seite kann nicht von einer schweren Periarthropathia humeroscapularis gesprochen werden, da im Ruhezustand die Schmerzhaftigkeit gering ist. Es ergibt sich so, dass die Integritätsentschädigung mit 20 % zu werten ist.“ |