{"Signatur": "ZH_SVG_001", "Spider": "ZH_Sozialversicherungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2019-03-28", "HTML": {"Datei": "ZH_Sozialversicherungsgericht/ZH_SVG_001_ZL-2018-00086_2019-03-28.html", "URL": "https://findex.webgate.cloud/entscheide/ZL.2018.00086.html", "Checksum": "541bc5e7fc4b9d338dc1a9626b360b48"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["ZL.2018.00086"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Sozialversicherungsgericht 28.03.2019 ZL.2018.00086"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Sozialversicherungsgericht 28.03.2019 ZL.2018.00086"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Sozialversicherungsgericht 28.03.2019 ZL.2018.00086"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Sozialversicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Sozialversicherungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Sozialversicherungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "R\u00fcckwirkende Anspruchsverneinung in einem vergangenen Jahr und R\u00fcckforderung der f\u00fcr jenes Jahr ausgerichteten Zusatzleistungen mit zwei separaten Verf\u00fcgungen beziehungsweise mit einem Einspracheentscheid und einer gleichzeitig erlassenen R\u00fcckerstattungsverf\u00fcgung. Soweit mit dem Einspracheentscheid nur der Anspruch verneint und mit der gleichzeitig erlassenen Verf\u00fcgung die R\u00fcckerstattungspflicht festgelegt w\u00fcrde, w\u00e4re der Einspracheentscheid als unzul\u00e4ssiger Feststellungsentscheid zu qualifizieren. Da der Einspracheentscheid jedoch ebenfalls auf die R\u00fcckerstattungspflicht Bezug nimmt, stellt er keinen unzul\u00e4ssigen Feststellungsentscheid dar, sondern es f\u00e4llt in Betracht, dass die gleichzeitig erlassene R\u00fcckerstattungsverf\u00fcgung als integrierender und einer erneuten Einsprache nicht zug\u00e4nglicher Bestandteil des angefochtenen Einspracheentscheids interpretiert wird. Da im angefochtenen Einspracheentscheid und der gleichzeitig erlassenen R\u00fcckerstattungsverf\u00fcgung jedoch kein Bezug auf die gesetzlichen R\u00fcckerstattungsvoraussetzungen genommen wird, erweist er sich als ungen\u00fcgend begr\u00fcndet. Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids und der gleichzeitig erlassenen Verf\u00fcgung und R\u00fcckweisung an die Beschwerdegegnerin, damit sie \u00fcber die strittige R\u00fcckforderung unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen R\u00fcckforderungsvoraussetzungen mit einer einzigen Verf\u00fcgung neu entscheide."}], "ScrapyJob": "446973/33/1864", "Zeit UTC": "06.05.2025 03:29:57", "Checksum": "f4ea0ff4387a04eb2574a75ad6d7c5a9"}