{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2010-12-13", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_2010_2010-12-13.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/StRG_ST_2010_178_du.pdf", "Checksum": "f7ef370719c6f4c7522cd3ba9091ae9e"}, "Num": ["2010", "2010"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 13.12.2010 2010"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 13.12.2010 2010"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 13.12.2010 2010"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einsch\u00e4tzung 2006 und Direkte Bundessteuer 2006 | Selbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit. Ein 68-j\u00e4hriger Arzt, der seit Jahrzehnten auf eigene Rechnung eine Praxis betreibt, kann steuerlich nicht mehr als selbstst\u00e4ndig erwerbend betrachtet werden, wenn er seit nunmehr 7 Jahren ununterbrochen Reinverluste ausweist. Dies umso mehr, als der Erfolg f\u00fcr das n\u00e4chste Jahr sowie die weiteren Aussichten ebenfalls ung\u00fcnstig ausfallen. Aus welchen Gr\u00fcnden er gleichwohl die Praxis weiterbetreibt (seien es Gr\u00fcnde der Passion, der N\u00e4chstenliebe, der Selbstverwirklichung oder andere), spielt keine Rolle. - Wird  die Anerkennung der Selbstst\u00e4ndigkeit f\u00fcr die offene Periode verweigert, so hat dies zwingend zur Folge, dass in der vorangegangenen Periode, in welcher der Verlust aus selbstst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit noch anerkannt worden ist, eine Liquidationsgewinnbesteuerung vorgenommen werden muss (und zwar im Nachsteuerverfahren, sofern die Einsch\u00e4tzung schon rechtskr\u00e4ftig ist). | Art. 18 Abs. 1 und 27 Abs. 1 DBG; \u00a7 1 18 Abs. und 27 Abs. 1 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/989", "Zeit UTC": "19.05.2023 01:06:27", "Checksum": "f188d67533a75ad34b160705ce2ccdf6"}