{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2012-10-15", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_2012_2012-10-15.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/StRG_DB_2012_154_hj.pdf", "Checksum": "21c9294a4f94dfa540abf7dcf7f2ade2"}, "Num": ["2012", "2012"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 15.10.2012 2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 15.10.2012 2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 15.10.2012 2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2009 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2009 | Verlust aus Wertschriftenhandel\nAllein weil der Steuerpflichtige \u00fcber gut drei Monate hinweg t\u00e4glich mit SMI-Futures handelte und dabei auf ein Ansteigen oder Absinken des SMI-Index wettete, gilt er steuerlich nicht als nebenberuflicher gewerbsm\u00e4ssiger Wertschriftenh\u00e4ndler. Die W\u00fcrdigung aller Kriterien zeigt vielmehr das Bild eines typischen Privatanlegers, der einen limitierten Teil seines Privatverm\u00f6gens dazu verwendete, um mit hochriskanten Anlagen dank Hebelwirkung einen schnellen hohen Gewinn zu erzielen und dies im Bewusstsein, dass die M\u00f6glichkeit des Verlust des eingesetzten Risikokapitals (d.h. der zum Futurekauf einzuschiessenden Sicherheitsmarge bzw. quasi der Wetteinsatz) mit Blick auf ebendiesen Hebel entsprechend hoch ist. Eine solche Anlagestrategie ist nicht auf langfristiges Einkommen im Rahmen einer selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit ausgerichtet. Der erlittene Verlust qualifiziert damit als privater Kapitalverlust (Abweisung). | Art. 16 und 18 DBG; \u00a7\u00a7 16 und 18 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/989", "Zeit UTC": "19.05.2023 01:06:07", "Checksum": "f3f2377a2c2347161e81ee991c335f89"}