{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2012-12-04", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_2012_2012-12-04.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/StRG_DB_2012_191_zo.pdf", "Checksum": "0f44a1adcfedbaf675d4de4363bc7183"}, "Num": ["2012", "2012"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 04.12.2012 2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 04.12.2012 2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 04.12.2012 2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuerhoheit (Direkte Bundessteuer sowie Staats- und Gemeindesteuern ab 1.1.2009) | Steuerpflicht qua Wohnsitz\nEin Ehepaar war bis 2001 in einer z\u00fcrcherischen Gemeinde wohnhaft und steuerpflichtig. Danach wurden beide Ehegatten trotz Beibehalten einer kleinen Wohnung und Nichtabmeldung auf der Gemeinde aus der Steuerpflicht entlassen, weil sie gemeinsam auf einer Yacht auf hoher See arbeiteten und lebten. Per 2009 wohnte die Ehefrau wieder derselben z\u00fcrcherischen Gemeinde, ging sie dabei einer hiesigen Erwerbst\u00e4tigkeit nach und war sie hier wieder steuerpflichtig; die Steuerpflicht des Ehegatten wurde in der Deklaration 2009 jedoch in Abrede gestellt, weil dieser - bei aufrechter Ehe - weiterhin ohne Wohnsitz im Ausland weile. Zu Recht nahm die Steuerbeh\u00f6rde in der Folge gleichwohl auch \u00fcber diesen die hiesige Steuerhoheit in Anspruch. Zwar l\u00e4sst sich das - aufgrund der per 2002 abgebrochenen hiesigen Ans\u00e4ssigkeit - nicht mit der Wohnsitzfiktion begr\u00fcnden. Weil der Kapit\u00e4n aber per 2009 nicht nur ohne feste \u00f6rtliche Ankn\u00fcpfung im Ausland weilte (Reisen und Stellensuche), sondern immer wieder in den Hafen der Ehe zur\u00fcckkehrte, \u00fcberwiegt bei der Bestimmung des Lebensmittelpunkt der Bezug zur Schweiz. \u00c4ussere Umst\u00e4nde, welche auf einen getrennten Wohnsitz der Eheleute hindeuteten, sind nicht erkennbar (Abweisung). | Art 3 DBG; \u00a7 3 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/989", "Zeit UTC": "19.05.2023 01:06:05", "Checksum": "bc7e4aff888e5cb793a48fff2c655d4b"}