{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2013-03-05", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_2012_2013-03-05.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/StRG_DB_2012_173_en.pdf", "Checksum": "5ebd4f2034da6ddb22c55cda56c3c70c"}, "Num": ["2012", "2012"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 05.03.2013 2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 05.03.2013 2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 05.03.2013 2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2009 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2009 | Berufskosten sind nur abziehbar, wenn ihnen in derselben Steuerperiode auch Eink\u00fcnfte aus unselbstst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit gegen\u00fcberstehen. Die Kosten f\u00fcr die Stellensuche stehen nur bei Arbeitslosigkeit mit dem Beruf im Zusammenhang.  Die Kosten f\u00fcr Kontaktpflege (\u00dcbernahme von Rechnungen bei Konsumationen, Teilnahme an Vortr\u00e4gen, etc.) w\u00e4ren ohnehin, auch bei Arbeitslosigkeit, \u00fcberwiegend pers\u00f6nlich motiviert und als Standeskosten grunds\u00e4tzlich nicht abziehbar. \nErzielt ein Pflichtiger ein Renteneinkommen, das seine Lebenshaltungskosten deckt, und macht er als Gesch\u00e4ftsunkosten vornehmlich Privatanteile von Infrastruktur geltend, die er ohnehin zur Verf\u00fcgung hat, so sind die Kriterien der selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit besonders streng zu pr\u00fcfen: Vorliegend fehlt es an einem Businessplan sowie an erzielten Ums\u00e4tzen. Pflichtiger f\u00e4hrt seit Jahren nur Verluste ein. | Art. 18 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 lit. c DBG; \u00a7\u00a7 18 Abs. 1, 26 Abs. 1 lit. c StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/989", "Zeit UTC": "19.05.2023 01:06:03", "Checksum": "1d08166fd0c7b71bd1b4ce76d2af6d72"}