{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2018-03-20", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_2017_2018-03-20.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/StRG_DB_2017_232_cf.pdf", "Checksum": "089dfbe6028a9bbdd5be547e738af730"}, "Num": ["2017", "2017"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 20.03.2018 2017"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 20.03.2018 2017"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 20.03.2018 2017"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 1.1. - 31.12.2014 sowie Staats- und Gemeindesteuern 1.1. - 31.12.2014 | Verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung durch Ertragsverzicht. Der einzige Gesellschafter einer GmbH, die in der Branche Energieversorgung t\u00e4tig ist, hat in den Jahren 2014 und 2015 eine private Liegenschaft umgebaut (Dachaufstockung, Lifteinbau etc.) und dabei bei der Einkommenssteuer mit dem Ziel, einen m\u00f6glichst hohen Unterhaltskostenabzug zu erhalten, in einer sp\u00e4ter eingereichten Aufstellung \u00fcber die gesamten Umbaukosten (2014 und 2015) nicht verrechnete und bezahlte Architekturhonorare seiner GmbH geltend gemacht. Die erste Kostenaufstellung (nur die streitbetroffene Steuerperiode 2014 betreffend) enthielt keine Honorare der GmbH. Aufgrund der gesamten Umst\u00e4nde ist nicht belegt, dass die GmbH, die sich gem\u00e4ss Firmenzweck nicht mit der Erstellung und dem Umbau von Liegenschaften befasst, f\u00fcr den Pflichtigen Architekturleistungen erbracht hat. Das Deklarationsverhalten des Gesellschafters bei der Einkommenssteuer ist vielmehr als ungeschickter und untauglicher Versuch zu deuten, den Anteil der bei der Einkommenssteuer abzugsf\u00e4higen Unterhaltskosten zu erh\u00f6hen. Demzufolge ist eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung in Form einer Gewinnvorwegnahme (Ertragsverzicht) im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen. | Art. 58 Abs. 1 lit.c DBG; \u00a7 64 Abs. 1 Ziff. 3 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/988", "Zeit UTC": "19.05.2023 00:57:20", "Checksum": "e16c9e096fe40a9c5e4f85b3a3f3a410"}