{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2021-09-07", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_2020_2021-09-07.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/2-db.2020.222--2-st.2020.260.pdf", "Checksum": "0f6d225dfe585f56e03de688c08870db"}, "Num": ["2020", "2020"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 07.09.2021 2020"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 07.09.2021 2020"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 07.09.2021 2020"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 1.1. - 31.12.2013 sowie Staats- und Gemeindesteuern 1.1. - 31.12.2013 | Die Pflichtige brachte einen Grossteil ihres operativen Gesch\u00e4fts durch (steuerneutrale) Ausgliederung in ein Joint Venture Unternehmen ein. Mit der Joint Venture Partnerin wurde zun\u00e4chst vereinbart, dass sie f\u00fcr den von ihr eingebrachten Mehrwert noch eine Ausgleichszahlung erhalten werde. Sp\u00e4ter wurde dann stattdessen vereinbart, die Pflichtige solle vom neu gegr\u00fcndeten Joint Venture Unternehmen eine Vorzugsdividende erhalten. Diese nachtr\u00e4gliche Ab\u00e4nderung ist zivilrechtlich nicht zu beanstanden. Da die Vertrags\u00e4nderung vor der handelsrechtlichen Ertragsrealisation erfolgt ist und das kantonale Steueramt qua Massgeblichkeitsprinzip an die handelsrechtliche Bilanz gebunden ist, ist die Bilanz betr. steuerbarer Gewinn verbindlich. Das Konstrukt erf\u00fcllt jedoch den Tatbestand der Steuerumgehung. Strittig war sodann die gesch\u00e4ftsm\u00e4ssige Begr\u00fcndetheit einer Umstrukturierungsr\u00fcckstellung (= R\u00fccklage). Die Pflichtige konnte diesbez\u00fcglich den Nachweis der gesch\u00e4ftsm\u00e4ssigen Begr\u00fcndetheit nicht erbringen. Teilweise Gutheissung des Rekurses, da Steuerausscheidung h\u00e4tte vorgenommen werden sollen. | Art. 68 Abs. 1 lit a, 68 Abs. 1 lit. b, 68 Abs. 1 lit. c, 61 Abs. 1 DBG; Art. 21 Abs. 1, 22 Abs. 2 StHG; \u00a7\u00a7 59 Abs. 4, 64 Abs. 1 Ziff. 1, 64 Abs. 2 lit. b, 64 Abs. 1 Ziff. 3, 67 Abs. 1 STG"}], "ScrapyJob": "446973/68/988", "Zeit UTC": "19.05.2023 00:56:51", "Checksum": "8b03e5474e6774d9a82fcb3b072c7e71"}