{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2021-04-21", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_2021_2021-04-21.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/2-db.2021.20--2-st.2021.25.pdf", "Checksum": "49650938131051205b6be8e580a7034e"}, "Num": ["2021", "2021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 21.04.2021 2021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 21.04.2021 2021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 21.04.2021 2021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2018 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2018 | Abzugsf\u00e4higkeit von Verm\u00f6gensverwaltungskosten. Die Wertschriften der Pflichtigen werden in einem Depot bei einer \n Bank gehalten. Dar\u00fcber hinaus haben die Pflichtigen einer Verm\u00f6gensverwalterin eine Vollmacht \u00fcber das Depot erteilt und sie damit beauftragt, das Portfolio nach bestimmten Kriterien zu bewirtschaften. Hierf\u00fcr wurde sie pauschal zu einem Prozentsatz des Werts der Wertschriften entsch\u00e4digt. Die letzteren Kosten waren damit nicht gem\u00e4ss lit. D der Weisung des kantonalen Steueramts abziehbar, weil die T\u00e4tigkeit der Verwalterin als so genanntes Portfolio-Management einzustufen ist.  Die Pflichtigen machen einem Pauschalabzug von 7.45 Promille geltend. Die seit der Steuerperiode 2018 g\u00fcltige Neufassung von Ziff. D: II der Weisung ist nicht im Sinn der Pflichtigen dahingehend auszulegen. Ziel der Weisungs\u00e4nderung war es, dass auch bei einem Depotwerten von mehr als Fr. 2'000'000.- ein Pauschalabzug gew\u00e4hrt werden kann. Allerdings war nie die Rede davon, dass bei einem h\u00f6heren Depotwert der abzugsf\u00e4hige Promillesatz h\u00f6her sein soll. | Art. 32 Abs. 1, 34 lit. d DBG; \u00a7 30 Abs. 1, 33 lit. d StG; Weisung des kantonalen Steueramts \u00fcber die Abzugsf\u00e4higkeit der Kosten f\u00fcr die Verwaltung von Wertschriften des Privatverm\u00f6gens"}], "ScrapyJob": "446973/68/988", "Zeit UTC": "19.05.2023 00:56:53", "Checksum": "8e6cf81cd1eb78abd4de6381d646027a"}