{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2022-05-16", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_2021_2022-05-16.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/1-db.2021.103--1-st.2021.145.pdf", "Checksum": "280c0c8899f4fc2c629784e44ae43749"}, "Num": ["2021", "2021"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 16.05.2022 2021"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 16.05.2022 2021"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 16.05.2022 2021"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2019 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2019 | Konkubinatspartnern steht - im Gegensatz zu Ehepartnern - mangels Bestands einer Beistandspflicht und zwecks Verbesserung der sozialversicherungsrechtlichen Situation des ausschliesslich haushaltsf\u00fchrenden Partners die M\u00f6glichkeit offen, einen \"Haushaltslohn\" zu vereinbaren, auszubezahlen und mit den Sozialversicherungen abzurechnen. Wird ein solches Modell gew\u00e4hlt, stellt der entsprechende \"Netto-Haushaltslohn\" steuerbares Einkommen aus unselbst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit gem\u00e4ss Art. 17 Abs. 1 DBG/\u00a7 17 Abs. 1 StG dar. Im Jahr der Heirat eines Konkubinatspaars ist indes nicht nur f\u00fcr die Periode nach der Heirat, sondern auch f\u00fcr die Periode vor der Heirat auf eine einkommenssteuerliche Erfassung dieses Haushaltungslohns zu verzichten. Dies deshalb, weil die mit der f\u00fcr das ganze Jahr geltenden Faktorenaddition und Tarifanwendung von der Fiktion einer ganzj\u00e4hrig bestehenden Ehe auch im Sinn einer wirtschaftlichen Einheit ausgegangen wird und diese Fiktion daher auch bez\u00fcglich des \"Haushaltungslohns\" zu gelten hat. Grunds\u00e4tzliche Gutheissung der Rechtsmittel. R\u00fcckweisung an die Steuerbeh\u00f6rden zwecks Abkl\u00e4rung im Zusammenwirken mit dem Sozialversicherungs- bzw. Vorsorgergetr\u00e4ger der 2. S\u00e4ule, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang in dieser speziellen Situation zus\u00e4tzlich nach Gesetz und Reglement geschuldete Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge abgezogen werden k\u00f6nnen. | Art. 9 Abs. 1, 17 Abs. 1, 33 Abs. 1 lit. d, 42 Abs. 1 DBG, \u00a7\u00a7 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, 31 Abs. 1 lit d, 52 Abs. 2 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/988", "Zeit UTC": "19.05.2023 00:56:47", "Checksum": "262cdc43a4d450795b5946fda0c95277"}