{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2014-12-18", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_DB-2014-154_2014-12-18.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/StRG_DB_2014_154_fo.pdf", "Checksum": "90814cb02f4e01eb8a10a9b0a7f0b871"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["DB.2014.154", "ST.2014.193"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 18.12.2014 DB.2014.154"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 18.12.2014 DB.2014.154"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 18.12.2014 DB.2014.154"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2011 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2011 | Renten aus beruflicher Vorsorge/Leibrenten.\nEine bald 90j\u00e4hrige Pflichtige erh\u00e4lt seit Jahrzehnten eine Rente, welche ihr - bezeichnet als Leibrente - von einer Pensionskasse ausbezahlt wurde; die Besteuerung erfolgte stets zum Satz f\u00fcr Leibrenten (zuletzt = 40%). Die Steuerbeh\u00f6rde vertritt in der Steuerperiode 2011 pl\u00f6tzlich die Auffassung, die Auszahlung einer Rente durch eine Pensionskasse k\u00f6nne nicht als Leibrente qualifizieren; vielmehr liege eine gew\u00f6hnliche Rente aus beruflicher Vorsorge vor, welche im konkreten Fall zu 80% steuerbar sei. In Bezug auf den Hintergrund der streitbetroffenen Rente ist der genaue Sachverhalt heute nicht mehr eruierbar. Indes hat die Pflichtige die Frage der Besteuerung dieser Rente bereits 1996 vom Steueramt pr\u00fcfen lassen und wurde ihr damals best\u00e4tigt, dass eine vollst\u00e4ndig selbstfinanzierte Rente vorliege, welche zum Satz f\u00fcr Leibrenten steuerbar sei. Ob diese Best\u00e4tigung damals wom\u00f6glich falsch war, l\u00e4sst sich heute nicht mehr feststellen; die noch vorhandenen Akten legen dies nicht nahe. Indes k\u00f6nnte sich die Pflichtige ohnehin auf den Vertrauensschutz berufen (Gutheissung). | Art. 22 DBG; \u00a7 22 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:21:38", "Checksum": "6dd480766a70e64b30216492ac2dab7c"}