{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2019-04-25", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_DB-2016-149_2019-04-25.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/2-db.2016.149--2-st.2016.176-1588772894.pdf", "Checksum": "147c927143c8e8ca7d686977feafdd45"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["DB.2016.149", "ST.2016.176"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 25.04.2019 DB.2016.149"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 25.04.2019 DB.2016.149"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 25.04.2019 DB.2016.149"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2013 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2013 | Selbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit, Liebhaberei, Gewinnstrebigkeit. - Der Pflichtige betreibt als Nebenerwerb eine Einzelunternehmung. Er betreibt einen Onlineshop mit welchem er spezielle Artikel verkauft. In den letzten 10 Jahren hat er jeweils Verluste erwirtschaftet und hat keine Businessplan vorlegen k\u00f6nnen, aus dem sich ergibt, dass in den folgenden Jahren ein Gewinn erzielt werden kann.  Hinzukommt, dass die Pflichtigen infolge eines hohen Einkommens aus unselbstst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit auch nicht auf einen Gewinn aus dem Onlineshop angewiesen sind. Damit liegt keine Gewinnstrebigkeit vor. Die T\u00e4tigkeiten sind daher nicht als selbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit, sondern als Liebhaberei zu qualifizieren. Demgem\u00e4ss kann der geltend gemachte Verlust nicht angerechnet werden. | Art. 18 Abs. 1 DBG; \u00a7 18 Abs. 1 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:21:09", "Checksum": "34927ac83cc6bf04ca24fe881abde7c2"}