{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2017-07-25", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_DB-2017-79_2017-07-25.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/StRG_DB_2017_79_zi.pdf", "Checksum": "9f97fcf02a3a17a1653cc2e3a506cdfa"}, "Num": ["DB.2017.79", "ST.2017.99"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 25.07.2017 DB.2017.79 (ST.2017.99)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 25.07.2017 DB.2017.79 (ST.2017.99)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 25.07.2017 DB.2017.79 (ST.2017.99)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2012 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2012 | Umfang des steuerbaren Verm\u00f6gensertrags einer Discount- oder Zerobond-Obligation, welche die Pflichtige von ihrem im Ausland lebenden Vater als Schenkung erhalten hat. Gem\u00e4ss der gesetzlichen Regelung ist das Emissionsdisagio im Falle der Ver\u00e4usserung oder R\u00fcckzahlung der Obligation vom jeweiligen Inhaber als Verm\u00f6gensertrag zu versteuern. Die Besteuerung erfolgt nach der Differenzbesteuerungsmethode (Verkaufspreis abz\u00fcglich Erwerbspreis). Hat der Inhaber die ver\u00e4usserte Obligation durch Schenkung unengeltlich erworben, geht der Anspruch auf Realisierung des Emissionsdisagios auf den Beschenkten \u00fcber. In diesem Fall geht die nicht f\u00e4llig gewordene Anwartschaft des Voreigent\u00fcmers auf Realisierung des Emissionsdisagios auf den neuen Eigent\u00fcmer \u00fcber, so dass die Differenzbesteuerung nach Massgabe des Verkaufspreises und des vom Schenker bezahlten Erwerbspreises vorzunehmen ist. Ein Doppelbesteuerungskonflikt mit dem ausl\u00e4ndischen Staat besteht nicht, da der im Ausland wohnhafte Schenker keinen Verm\u00f6gensertrag erzielt hat und die blosse Anwartschaft auf k\u00fcnftige Verm\u00f6gensertr\u00e4ge beim Ver\u00e4usserer nicht als zugeflossen betrachtet werden kann. | Art. 20 Abs. 1 lit. b DBG; \u00a7 20 Abs. 1 lit. b StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/976", "Zeit UTC": "17.05.2023 23:03:33", "Checksum": "6b1dc3db0c65fc9ba747f2b106d585d5"}