{"Signatur": "ZH_SRK_001", "Spider": "ZH_Steuerrekurs", "Datum": "2019-08-12", "PDF": {"Datei": "ZH_Steuerrekurs/ZH_SRK_001_DB-2018-177_2019-08-12.pdf", "URL": "https://www.strgzh.ch/assets/entscheide/1-db.2018.177--1-st.2018.214-1572949711.pdf", "Checksum": "9f8cf27992815ce82c0c0abffeb91dfa"}, "Scrapedate": "2025-07-26", "Num": ["DB.2018.177", "ST.2018.214"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht 12.08.2019 DB.2018.177"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht 12.08.2019 DB.2018.177"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht 12.08.2019 DB.2018.177"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Steuerrekursgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Steuerrekursgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Direkte Bundessteuer 2015 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2015 | Liegenschaftenunterhaltskosten. - Das kantonale Steueramt hat bei einer Gesamtsanierung eines denkmalgesch\u00fctzten Altstadthauses nach pflichtgem\u00e4ssem Ermessen gesch\u00e4tzte Kosten von pauschal rund 30% der deklarierten Liegenschaftenunterhaltskosten zum Abzug zugelassen. Dies nach einer umfassenden Untersuchung, anl\u00e4sslich welcher die Pflichtigen mitwirkten und den Sachverhalt auf den Tisch legten. Das Steueramt verteidigt die nun angefochtene Ermssenssch\u00e4tzung zu Unrecht damit, dass der Weg \u00fcber die Sch\u00e4tzung der abziehbaren Kosten nach pflichtgem\u00e4ssem Ermessen mit Blick auf die schwierige Abgrenzung der werterhaltenden von den wertvermehrenden Kosten gewissermassen unausweichlich sei. Aufgabe des Steueramts w\u00e4re gewesen, die einzeln (nach BKP-Nrn.) geltend gemachten Kostenpositionen separat zu pr\u00fcfen und den Kategorien \"abzusf\u00e4hig\", \"nicht abzugsf\u00e4hig\" oder \"in einem gesch\u00e4tztem Umfang anteilsm\u00e4ssig abzugsf\u00e4hig\" zuzuordnen. Das Steueramt wollte mit der pauschalen Ermessenssch\u00e4tzung offensichtlich diese aufw\u00e4ndige Pr\u00fcfung vermeiden, um alsdann argumentieren zu k\u00f6nnen, der Pflichtige habe die Unrichtigkeit der Pauschalsch\u00e4tzung nachzuweisen, was ihm nicht gelinge. R\u00fcckweisung an das Steueramt mit Leitfaden zum richtigen Vorgehen. | Art. 32 Abs. 2 DBG; \u00a7 30 Abs. 2 Satz 1 StG"}], "ScrapyJob": "446973/68/1830", "Zeit UTC": "26.07.2025 03:21:05", "Checksum": "2b20b79ee835c3c1a8d450134b517dde"}